Bei der Notrettung der Credit Suisse durch die UBS hat die Finma AT1-Anleihen für wertlos erklärt. Tausende geben beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein.
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Die Credit Suisse wurde von der UBS übernommen. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Finma hat AT1-Anleihen der CS bei der Notrettung durch die UBS für wertlos erklärt.
  • Das hat zu Beschwerden von Tausenden Besitzern solcher Bonds geführt.
  • Beim Bundesverwaltungsgericht sind über 230 Beschwerden eingegangen.

Die Wertloserklärung der AT1-Anleihen der Credit Suisse durch die Finanzmarktaufsicht Finma im Rahmen der Notrettung der Grossbank hat zu Beschwerden im Namen von Tausenden von Besitzern solcher Bonds geführt. Beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen sind bis anhin rund 230 Beschwerden im Namen von insgesamt 2500 Beschwerdeführenden eingegangen.

Bei einem grossen Teil der eingegangenen Beschwerden handle es sich um Sammelbeschwerden, die teilweise mehrere hundert Beschwerdeführende umfassten, sagte ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts am Dienstag auf AWP-Anfrage zu einer entsprechenden Meldung der Nachrichtenagentur Reuters.

Anleihen-Volumen der Kläger unbekannt

Alleine die international tätige Kanzlei Quinn Emanuel hatte Anfang Monat erklärt, dass sie mehr als 1000 Anleihengläubiger vertrete. Welches Volumen an AT1-Anleihen die Beschwerdeführer verträten, konnte der Sprecher nicht sagen.

Die Finma hatte in einer Verfügung vom 19. März die Credit Suisse angewiesen, im Rahmen der Notübernahme der angeschlagenen Bank durch die UBS die hoch verzinsten AT1-Anleihen im Gesamtwert rund 16 Milliarden Franken vollständig abzuschreiben und zu löschen.

Finma-Direktor Mark Branson
Finma-Direktor Mark Branson ruft nach Massnahmen gegen die Überhitzung im Bereich der Renditeliegenschaften. Einer solchen könne «nur mit wirksamen Anpassungen der Selbstregulierung oder der Regulierung erfolgreich begegnet werden.» (Archiv) - Keystone

Mit der Hilfestellung der öffentlichen Hand sei ein auslösendes Ereignis («Viability Event») eingetreten, das ein solches Vorgehen rechtfertige. In ihrer Verfügung, die inzwischen in mehreren Medien publiziert wurde, verweist die Behörde dabei insbesondere auf die Inanspruchnahme von Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie des Bundes durch die CS.

Streit um regulatorische Kapitalanforderungen

Die Beschwerdeführer stellen sich dagegen auf den Standpunkt, dass die Abschreibung der Anleihen nicht erforderlich gewesen sei. Denn die CS habe die regulatorischen Kapitalanforderungen jederzeit erfüllt. Ihre Mandaten seien entsprechend «unrechtmässig ihrer Eigentumsrechte beraubt worden», erklärte etwa die Kanzlei Quinn Emanuel im April in einer Medienmitteilung.

Anwaltskanzleien aus Asien haben derweil angekündigt, gegen die Abschreibung der Anleihen ein internationales Schiedsverfahren einzureichen. Sie argumentieren dabei mit einer Verletzung des Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und ihrem Land.

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