Der Referenzzinssatz verbleibt auf dem rekordtiefen Stand von 1,5 Prozent, auf den er Anfang vergangenen Juni gefallen ist. Die Mieterinnen und Mieter in der Schweiz können deshalb vorerst keine neuen Ansprüche auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen.
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Die Mieten sind erneut gestiegen. (Symbolbild) - Keystone

Der Referenzzinssatz verbleibt auf dem rekordtiefen Stand von 1,5 Prozent, auf den er Anfang vergangenen Juni gefallen ist. Die Mieterinnen und Mieter in der Schweiz können deshalb vorerst keine neuen Ansprüche auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen.

Der Durchschnittszinssatz, der per 31. Dezember 2017 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,56 Prozent auf 1,53 Prozent gesunken, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Donnerstag mitteilte. Der Referenzzinssatz bleibt somit kaufmännisch gerundet weiterhin bei 1,5 Prozent.

Aus diesem Grund ergebe sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Ansprüche könnten nur dann erhoben werden, wenn der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis noch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz basiere.

Angesichts der Zinsentwicklung hatte das BWO den Referenzzinssatz im vergangenen Juni erstmals seit 2015 auf den Tiefstwert von 1,5 Prozent gesenkt. Dadurch ergab sich für die über zwei Millionen Mieterhaushalte in der Schweiz im Grundsatz, dass sie eine Reduktion der Mieten um fast drei Prozent verlangen konnten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Referenzzinssatz ist von 1,56 Prozent auf 1,53 Prozent gesunken.
  • Mieter können keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der Schweiz seit dem 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt, der sich in Schritten von einem Viertelprozent verändern kann. Dieser ersetzt den in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.

Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er immer weiter. Seit Juni 2015 galt der Referenzzinssatz von 1,75 Prozent. Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist angezeigt, wenn der Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 Prozent sinkt oder auf über 1,62 Prozent steigt.

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