Rund um den «Cum-Ex»-Skandal hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Gelder eingefroren. Die Behörde blockiert Steuerrückforderungen im Umfang von rund 900 Millionen Franken.
Hanno Berger
Die als Cum-Ex-Deals bekannte Mehrfacherstattung von Steuern ist nach Ansicht des Landgerichts Bonn eine Straftat. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das berichtete die «Tagesschau» von SRF am Freitagabend.

Die Rückforderungen würden auf ihre Rechtmässigkeit überprüft. Eine Sprecherin der ESTV bestätigte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA den Betrag von 800 bis 900 Millionen Franken im Zusammenhang mit Dividenden-Stripping.

Dabei werde nicht unterschieden zwischen «CumEx», «CumCum» oder allfälligen anderen Formen des Dividenden-Strippings. Beim Dividenden-Stripping handelt es sich um einen Steuertrick.

Investoren nutzen eine Lücke im Gesetz und prellen so den Staat über Jahre hinweg um Steuereinnahmen. Im Kern schoben die Beteiligten rund um den Dividendenstichtag Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenanspruch hin und her. In der Folge erstatteten die Steuerämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren.

«Man kennt diese Tricksereien bereits seit den Neunzigerjahren. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat relativ schnell das Gespräch mit den Banken gesucht, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten», sagte Patrick Teuscher, Kommunikationschef der ESTV zu SRF. «2008 hat die Schweiz dem Dividenden-Stripping einen Riegel geschoben». Aber es gebe immer neue Tricks. «Die Finanzindustrie ist kreativ.»

In Deutschland werden solche Deals als Steuerbetrug verfolgt und können mit Gefängnis bestraft werden. In der Schweiz gilt Dividenden-Stripping als rechtsmissbräuchlich, ist aber nach Angaben der ESTV bisher noch nicht strafrechtlich untersucht worden.

Erkennt die ESTV Dividenden-Stripping, kann sie die Rückerstattung der Verrechnungssteuer verweigern, wie die Sprecherin ausführte. In den 16 Fällen, die bisher vor Gericht gekommen seien, habe das Gericht die Praxis der ESTV gestützt. Die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz reichten aus, um dieser Tricksereien Herr werden zu können, sagte Teuscher im Fernsehbeitrag.

Dividenden-Stripping betreiben vor allem Investmentbanken. Auch Schweizer Banken sind in solche Angriffe auf Steuerbehörden involviert. Zu Banken, die im Fokus von Untersuchungen im Zusammenhang mit Dividenden-Stripping stehen, machte die ESTV keine Angaben. Ihre Sprecherin verwies auf das Steuergeheimnis.

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