Das US-Kreditkomitee Credit Derivatives Determinations Committee (CDDC) will nun die Frage klären, ob eine Insolvenz der CS eingetreten ist.
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Die Credit Suisse steht nach der Übernahme durch UBS vor einem kompletten Umbruch. - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein US-Komitee befasst sich erneut mit der Übernahme der Credit Suisse.
  • Es soll geklärt werden, ob eine Insolvenz der Bank eingetreten ist.

Das US-Kreditkomitee Credit Derivatives Determinations Committee (CDDC) befasst sich erneut mit der Credit Suisse (CS). Nur einen Tag zuvor wurde eine Auszahlung der Ausfallversicherung (CDS) durch das CDDC abgelehnt. Nun geht es um die Klärung der Frage, ob gemäss der CDS-Regeln eine Insolvenz der Bank eingetreten ist.

Die Nachrichtenagentur «Bloomberg» hat am Freitag bereits darüber berichtet.

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Credit-Suisse-CEO Ulrich Körner: «Der Zusammenbruch der Credit Suisse wäre für die Weltwirtschaft und für die Schweiz eine Katastrophe gewesen.» - Michael Buholzer/KEYSTONE/dpa

Dem CDDC sei die Frage vorgelegt worden, ob mit der Notübernahme der CS das «betreffende Kreditereignis» eingetreten sei, heisst es. Dabei bezieht sich die Frage sowohl auf vorrangige als auch auf nachrangige CDS. Es handelt sich dabei um Versicherungen, die bei Kreditausfällen zum Tragen kommen.

Konkursereignis bei der CS?

Das Gremium könnte nun entscheiden, dass ein Konkursereignis eingetreten ist. In dem Fall würde dies Auszahlungen auf alle Swaps auslösen, die an Schulden der CS gebunden seien, heisst es weiter.

Im Rahmen der verfügten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS am 19. März waren AT1-Anleihen im Wert von rund 16 Milliarden Franken durch die Schweizer Aufsichtsbehörden für wertlos erklärt worden.

Seither türmen sich auch beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Klagen von mehr als 1000 Obligationären. Das Urteil des CDDC hat zwar keine juristischen Konsequenzen, könnte den Klägern aber für ihre Begehren Argumente liefern.

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