Im Coiffeurgewerbe verschärft sich das Problem des Lohndumpings, obwohl sich die Sozialpartner bereits Ende März auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt haben. Das Problem: Das Seco hat den Vertrag noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt.
Es kommt zu Lohndumping in Coiffeursalons trotz neuen Gesamtarbeitsvertrags.
Es kommt zu Lohndumping in Coiffeursalons trotz neuen Gesamtarbeitsvertrags. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Coiffeursalons kommt es zu Lohndumping, obwohl ein neuer Gesamtarbeitsvertrag ausgearbeitet wurde
  • Die Prüfung des Vertrags dauert bis zu mehreren Monaten.

Bei den Gewerkschaften regt sich leiser Unmut. «Wir haben zunächst mit dem Inkrafttreten des neuen Gesamtarbeitsvertrags (GAV) im vierten Quartal gerechnet», sagt Unia-Geschäftsleitungsmitglied Véronique Polito auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Sie hofft nun, dass die neuen Bestimmungen Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten werden.Sie bringen Lohnerhöhungen zur Aufwertung der Berufserfahrung und einen verstärkten Schutz gegen Lohndumping. Doch ohne Inkrafttreten des neuen GAV lassen diese Fortschritte auf sich warten.«Menschen ohne anerkannte Ausbildung sind weiter nicht geschützt und das Lohndumping verstärkt sich», sagt die Gewerkschafterin. Billig-Salons, die Haarschnitte bereits ab 15 Franken anböten, respektierten die neuen Mindestlöhne nicht.

Prüfung kann mehrere Monate dauern

Von einem Verzug bei der Allgemeinverbindlicherklärung will das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) nichts wissen. Laut Seco ist es «nicht unüblich, dass die Prüfung umfangreicher Änderungen am GAV oder eines neuen GAV mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen kann».Dies hänge unter anderem davon ab, ob es komplexe Rechtsfragen zu beurteilen gebe und ob es um die Beurteilung von Fragen gehe, welche mit den Sozialpartnern des GAV zu bereinigen seien, heisst es auf Anfrage. Der Bundesrat hatte die Allgemeinverbindlicherklärung des GAV für das Coiffeurgewerbe zuletzt Mitte August bis zum 31. März 2018 verlängert.

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