Auch Tabak für Tabakerhitzer darf künftig nicht mehr in verschiedenen Geschmacksrichtungen wie Vanille oder Menthol angeboten werden.
Rauch
Rauch - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Aroma-Verbot galt bislang nur für herkömmliche Zigaretten.

Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesernährungsministeriums. Bislang galt das Verbot von Tabakerzeugnissen mit Aromastoffen nur für Zigaretten und Drehtabak.

«Rauchen ist tödlich – und das grösste vermeidbare Gesundheitsrisiko», erklärte Bundesernährungsminister Cem Özdemir (Grüne). «Dennoch steigt die Zahl der Konsumentinnen und Konsumenten wieder. Mich besorgt vor allem, dass Jugendliche wieder stärker damit anfangen.»

Aromatisierte Tabakerzeugnisse dienten demnach häufig als Einstieg, führte Özdemir aus. Deshalb gehe die Bundesregierung nun den nächsten Schritt. «Was nachweislich tötet, sollte weder nach Beere noch Melone oder Vanille schmecken.»

Nach Angaben des Ministeriums tritt das Verbot gemäss einer EU-Richtlinie am 23. Oktober dieses Jahres in Kraft. In Tabakerhitzern werden Tabakerzeugnisse nicht wie in herkömmlichen Zigaretten verbrannt. Nikotin und andere chemische Stoffe werden lediglich durch Erhitzen freigesetzt. Elektronische Zigaretten fallen nicht darunter.

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