Bundeskartellamt: Mineralölkonzerne handeln unter «Brennglas» der Behörde

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Deutschland,

Vor dem Hintergrund der Debatte über den Tankrabatt hat das Bundeskartellamt betont, die Lage intensiv zu beobachten.

Zapfsäule an einer Tankstelle
Zapfsäule an einer Tankstelle - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Behörde kann hohe Preise aber «nicht einfach verbieten».

Die Mineralölkonzerne handelten derzeit unter dem «Brennglas» des Bundeskartellamtes, versicherte Behördenpräsident Andreas Mundt am Dienstag. Jedoch könne die Wettbewerbsbehörde sehr hohe Preise «nicht einfach verbieten», sondern nur kartellrechtswidriges Verfahren abstellen oder mit Bussgeldern ahnden. «Dafür gibt es aber bislang keine Hinweise.»

Ab Mittwoch greift die auf drei Monate befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe. Bei Benzin sinken die Steuersätze um 29,55 Cent je Liter und bei Diesel um 14,04 Cent. Die Massnahme ist Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung, denn die Spritpreise hatten sich in den vergangenen Monaten stark erhöht.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) sagte dazu am Dienstag im Bundestag, es sei nun «Aufgabe des Kartellamts» durchzusetzen, dass die Steuersenkung «bei den Autofahrerinnern und bei den Pendlern ankommt». Für diese sei sie gemeint, nicht für die Mineralölgesellschaften.

Das Kartellamt erklärte, es sehe «seit Monaten eine Entkopplung» von Rohölpreis und Raffinerie- beziehungsweise Tankstellenpreisen. Daher werde die Preisentwicklung «mit sehr hoher Aufmerksamkeit» beobachtet.

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