Berenberg Bank – BaFin entmachtet Geschäftsführung
Die BaFin entmachtet bei der Berenberg Bank die gesamte Geschäftsführung und setzt Sonderbeauftragte zur interimsweisen Leitung ein.

Die BaFin hat die gesamte Geschäftsführung der Berenberg Bank mit sofortiger Wirkung abberufen lassen, wie das «Manager Magazin» berichtet. Damit ruhen die Befugnisse der persönlich haftenden Gesellschafter vollständig.
Betroffen sind Hendrik Riehmer, Christian Kühn und David Mortlock in der operativen Leitung der Bank. Die Massnahme erfolgte auf Basis aufsichtlicher Anordnungen.
Als Sonderbeauftragte setzt die BaFin Hans-Walter Peters und Michael Horf zur interimistischen Führung ein. Beide übernehmen zentrale Steuerungsfunktionen innerhalb der Geschäftsleitung.
Berenberg Bank: Aufsichtliche Auslöser und Prüfverfahren
Auslöser sind Hinweise auf mögliche Governance-Verstösse im Zusammenhang mit Markttransaktionen im Jahr 2025, schreibt das «Private Banking Magazin». Die Vorgänge stehen im Zusammenhang mit internen Prüfungen und offenen Bilanzfragen.
Der noch nicht veröffentlichte Jahresabschluss 2025 gilt dabei als zentraler Prüfpunkt der Aufsicht. Dies erhöhte den regulatorischen Druck auf die Bank deutlich.
Wirtschaftsprüfer von EY untersuchen laut dem «Manager Magazin» auffällige Marktgeschäfte und Bewertungsfragen im laufenden Prüfprozess. Auch interne Kontrollmechanismen und Dokumentationen werden dabei detailliert überprüft.
Ergebnisentwicklung und interne Themen
Die BaFin erwartet für 2025 einen deutlichen Ergebnisrückgang gegenüber dem Vorjahr, berichtet die «Intenture News». Das Ergebnis soll demnach rund 20 Millionen Euro nach zuvor 82 Millionen Euro betragen.
Berenberg betont, dass das Kundengeschäft von den aufsichtsrechtlichen Massnahmen nicht betroffen ist, wie das «Manager Magazin» darstellt. Auch operative Abläufe sollen weiterhin stabil und unverändert fortgeführt werden.
Zusätzlich verweisen interne Prüfungen laut dem «Private Banking Magazin» auf komplexe Compliance-Fragen innerhalb einzelner Geschäftsbereiche. Diese betreffen unter anderem Entscheidungsprozesse und interne Eskalationsstrukturen.
Einordnung der Massnahme und Ausblick
Rechtsexperten werten den Eingriff als seltene, aber im Bankaufsichtsrecht vorgesehene Gesamtmassnahme, schreibt das «Private Banking Magazin». Die vollständige Abberufung der Leitung gilt dabei als aussergewöhnlicher Schritt der Aufsicht.
Die Berenberg Bank arbeitet an einer Neuaufstellung der Geschäftsleitung und möglichen Nachfolgelösungen. Konkrete personelle Entscheidungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert werden.

Weitere Entwicklungen im Verfahren bleiben offen und unterliegen der laufenden aufsichtsrechtlichen Prüfung.






