Bayer hat in einem Rechtsstreit mit der US-amerikanischen Merck & Co einen Erfolg erzielt. Dabei ging es um Haftungsrisiken im Zusammenhang mit asbestbelastetem Talkum-Puder.
US-Richter sieht Bayers Glyphosat-Vergleich weiter skeptisch
ARCHIV - 22.08.2019, Sachsen-Anhalt, Bitterfeld-Wolfen: Blick auf das Logo am Werk der Bayer Bitterfeld GmbH. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Leverkusener hatten 2014 das Konsumgütergeschäft der US-Amerikaner mit Marken wie Dr.

Scholl's übernommen. Merck & Co wollte vor Gericht durchsetzen, die entsprechenden Risiken nach Ablauf einer Frist im Jahr 2021 an Bayer weiterreichen zu können – auch für die Zeit vor der Übernahme. Ein Richter im US-Bundesstaat Delaware wies dies am Montagabend aber zurück.

Bayers Auslegung des 2014 geschlossenen Vertrages sei die einzig vernünftige, hiess es. Merck & Co will nun in Berufung gehen, wie ein Unternehmenssprecher ankündigte.

Viele Hersteller von Baby-, Fuss- und anderen Pudern sind in den USA mit Klagen konfrontiert. Der Vorwurf lautet, früher gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe verwendet zu haben, die Krebs auslösen können. Im Fokus zahlreicher Klagen steht dabei der Pharma- und Konsumgüterriese Johnson & Johnson, der in den aktuellen Fall zwischen Merck & Co und Bayer aber nicht involviert ist.

Erst im Januar hatte Johnson & Johnson im Zusammenhang mit Gerichtsfällen rund um ein krebsverdächtiges Babypuder einen Dämpfer erhalten. So hatte ein Bundesberufungsgericht geurteilt, dass der Konzern für eine eigens dafür gegründete Gesellschaft keinen Gläubigerschutz nutzen kann, um die mehr als 40 000 Rechtsverfahren abzuwehren. Damit dürfte sich Johnson & Johnson künftig wieder selbst gegen die Klagen verteidigen müssen. Das Unternehmen hatte zuvor bereits einige Klagen verloren und wurde zu Geldbussen in Milliardenhöhe verdonnert. Daher hatte Johnson & Johnson es mit der neuen Strategie versucht, um Klagen abzuwehren.

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