Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat die Deutsche Bank zu einem Bussgeld in Höhe von 8,66 Millionen Euro verdonnert.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Aufsicht: Institut verstiess gegen Verordnung zum Referenzwert Euribor.

Zur Begründung verwies die Finanzaufsicht am Mittwoch auf Verstösse der Bank gegen die Referenzwerte-Verordnung: Deutschlands grösstes Geldhaus habe es «zeitweise» versäumt, Präventivmassnahmen gegen die Manipulation des Zinssatzes Euribor umzusetzen.

Euribor bedeutet Euro Interbank Offered Rate. Dabei handelt es sich um den durchschnittlichen Zinssatz, zu dem Banken einander Anleihen in Euro gewähren. Der Wert wird täglich neu festgesetzt.

Die Referenzwerte-Verordnung soll valide Werte sicherstellen und Manipulationen verhindern - dazu verpflichtet sie beispielsweise Institute wie die Deutsche Bank, wirksame Systeme und Kontrollen vorzuhalten. Verstösse gegen die Referenzwerte-Verordnung können mit einer Geldbusse von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes geahndet werden. Gegen den Bussgeldbescheid der Bafin kann die Bank Einspruch einlegen.

Die Bank erklärte auf Anfrage, sie habe «keine Anhaltspunkte dafür», dass der fragliche Sachverhalt, der zu der Geldbusse führte, zu einer «fehlerhaften Meldung an den Administrator des Referenzwertes geführt hat». Die Deutsche Bank habe gleichwohl Massnahmen zur Verbesserung ihrer Kontrollen umgesetzt.

«Es hat für uns weiterhin oberste Priorität, mögliche Schwachstellen in den Kontrollprozessen zu erkennen und zu beheben», teilte die Bank mit. Sie akzeptiere das festgesetzte Bussgeld als Folge einer Verständigung mit der Bafin und schaffe damit «abschliessende Rechtssicherheit».

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