Das deutsche Bundeskartellamt will nach anderen Tech-Riesen auch Apple unter eine verschärfte Wettbewerbsaufsicht stellen. Der Konzern wehrt sich.
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Apple soll in Deutschland genauer unter die Lupe genommen werden. - Peter Kneffel/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die deutschen Wettbewerbshüter wollen bei Apple künftig genauer hinschauen.
  • Sie stuften den Konzern neu mit «überragender, marktübergreifender Bedeutung» ein.
  • Apple will sich dagegen wehren, weil das Kartellamt so stark ins Geschäft eingreifen kann.

Die Behörde stufte den iPhone-Konzern am Mittwoch als ein Unternehmen mit «überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb» ein. Apple will Berufung einlegen.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte, die «wirtschaftliche Machtposition» von Apple eröffne dem Konzern «vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte Verhaltensspielräume». Er verwies dabei unter anderem auf das wirtschaftliche Ökosystem rund um das iPhone.

Apple verfüge «über marktbeherrschende, mindestens jedoch marktstarke Stellungen auf allen vertikal verbundenen Stufen ausgehend von Smartphones, Tablets und Smartwatches über die eigenen Betriebssysteme bis hin zum Apple App Store», argumentierte das Kartellamt.

Apple will sich wehren

Apple konterte: «Die Einordnung des Bundeskartellamts stellt den harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist, falsch dar.» Die Einschätzung der Behörde vernachlässige auch den Wert eines Geschäftsmodells, das die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer in den Mittelpunkt stelle. Apple werde weiter mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, «um die Bedenken zu verstehen».

Das Kartellamt bekam 2021 mehr Vollmachten bei Unternehmen mit marktübergreifendem Einfluss und kann ihnen Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden.

Die Google-Mutter Alphabet wurde im Januar 2022 als ein solches Unternehmen eingestuft, der Facebook-Konzern Meta folgte im Mai und Amazon im Juli. Genauso wie Apple will der weltgrösste Online-Händler will das nicht akzeptieren – die Beschwerde liegt beim Bundesgerichtshof. Zu Microsoft wurde eine Prüfung eingeleitet.

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