Hitzewelle: Polizei warnt davor, Hunde alleine im Auto zu lassen

    Katrin Meier
    Katrin Meier, Jan Müller

    Zürich,

    Wenn ein Hund während der Sommerhitze im Auto gelassen wird, kann dies tödlich für ihn enden. Die Kapo Zürich gibt Tipps, um Hunde aus der Todesfalle zu retten.

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    Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich, Marc Besson, informiert über das Handeln bei Hunden, die im Auto zurückgelassen wurden. - Nau

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Schweizer Temperaturen könnten diese Woche an der 40 Grad-Marke kratzen.
    • Die aktuelle Hitzewelle macht nicht nur Menschen zu schaffen.
    • Auch Hunde leiden – sie werden oft im Auto zurückgelassen, was tödlich enden kann.

    Diese Woche wird es brütend heiss: Es kann bis zu 40 Grad heiss werden. Die Temperaturen in einem stehenden Auto steigen jedoch schnell über 50 Grad.

    Zurückgelassene Tiere leiden unter der Hitze. Hunde beispielsweise können nicht wie Menschen schwitzen. Sie regulieren die Temperatur übers Hecheln und über die Pfoten.

    Hitzeentwicklung
    Die Grafik zeigt die Hitzeentwicklung in einem geschlossenen Auto abhängig von der Außentemperatur. Bereits ab 20 Grad kann es für den Hund tödlich sein. - Screenshot planethund.com

    Marc Besson, Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich, weiss: «Das kann schlussendlich bis zum Tod von einem Hund führen.»

    Hund im Auto gelassen – jeden Sommer kommt es wieder vor

    Laut Besson tritt es leider immer noch auf: «Es kommt ab und zu vor, dass eine Meldung eines zurückgelassenen Hundes bei der Einsatzzentrale der Kapo Zürich eingeht.» Erfasst werden diese Zahlen jedoch nicht.

    Autoscheibe einschlagen erlaubt?

    Der Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich bejaht. Wenn ein Hund leidet, empfiehlt die Kapo Zürich, die Autoscheibe einzuschlagen. Das gehe am besten mit einem Notfallhammer. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass der Hund nicht verletzt werde.

    Haushund
    Eine Hundenase riecht um ein Vielfaches besser als die des Menschen. - Keystone

    Eine Autoscheibe einzuschlagen, gelte grundsätzlich als Sachbeschädigung. Aber weil in einem solchen Fall die Notstandsregelung gilt, müsse man nicht vor einer Strafe bangen. Deshalb rät die Kantonspolizei Zürich, bei einer solchen Handlung alles bildlich festzuhalten. Damit sei man «rechtlich abgedeckt.»

    Tipps für Hundehalter

    Das Beste sei, den Hund gar nicht erst mitzunehmen, wenn man ihn über längere Zeit alleine im Auto lassen müsste. «Aber wenn das nicht geht, soll man das Tier mitnehmen und irgendwo, wo es schattig ist, deponieren.»

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