Cannabis soll für wissenschaftliche Studien zugänglich sein. Der Ständerat nimmt eine entsprechende Motion an. Ziel ist ein «Experimentierartikel» im Betäubungsmittelgesetz.

Betäubungsmittelgesetz ergänzen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Kiffen soll für wissenschaftliche Studien legal möglich sein.
  • Der Ständerat hat eine entsprechende Motion gutgeheissen.
  • Auch im Nationalrat sind mehrere Motionen zu Cannabis hängig.

Wegen mangelnder Rechtsgrundlagen erteilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) der Universität Bern keine Bewilligung für eine wissenschaftliche Studie zu Cannabis. Diese hatte erforschen wollen, wie sich eine Legalisierung auf die Konsumenten und den Markt auswirkt. 1000 Personen, die bereits Cannabis konsumieren, hätten es legal in Apotheken erwerben können.

Der Ständerat will solche Studien mit Cannabis nun ermöglichen. Er unterstützt eine entsprechende Motion. Diese fordert einen «Experimentierartikel» im Betäubungsmittelgesetz.

Es gebe einen Bedarf nach wissenschaftlich gestützten Entscheidungsgrundlagen für die künftige Regulierung von Cannabis, begründete Roberto Zanetti (SP/SO) die Motion. Studien wie jene der Universität Bern sollen demnach erlaubt werden können, ohne dass dadurch die Gesundheit von Menschen gefährdet wird.

Auch im Nationalrat gibt es Unterstützer

Im Nationalrat liegen vier Motionen aus den Fraktionen der FDP, der SP, der Grünen und der GLP mit derselben Forderung auf dem Tisch. Die Nationalratskommission beschloss Ende Januar, eine parlamentarische Initiative auszuarbeiten.

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Cannabis, Gras, Weed, Marihuana: Das in den weiblichen Hanfpflanzen-Blüten enthaltene Tetrahydrocannabinol (THC) hat eine berauschende Wirkung. - pixabay
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