Ein Mann, der im Januar 2020 seine Freundin zu Tode geprügelt hat, ist am Mittwoch vom Bezirksgericht Monthey VS wegen Totschlags zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Wie bereits während des Prozesses angedeutet, wird er voraussichtlich keine Berufung einlegen.
Das Kantonsgericht entschied wie die Vorinstanz - eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. (Archivbild)
Das Kantonsgericht entschied wie die Vorinstanz - eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. (Archivbild) - sda - Keystone/CHRISTIAN MERZ
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der 43-jährige Franzose wird nach verbüsster Strafe auf Antrag der Staatsanwaltschaft für 15 Jahre aus der Schweiz ausgewiesen, wie Léonard Bender, der Anwalt des Beschuldigten, am Mittwochabend der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte und damit einen Bericht von «Le Nouvelliste» bestätigte.

Die Staatsanwaltschaft hatte 16 Jahre Haft gefordert.

Der Angeklagte muss zudem 80'000 Franken an die Familie des Opfers zahlen und die Verfahrenskosten übernehmen, wie die Walliser Tageszeitung weiter berichtete. Seine Strafe begleitet auch eine ambulante psychiatrische Behandlung, die bereits begonnen hat, «um das durchschnittliche Rückfallrisiko zu senken», sagte Bender weiter.

Während der Ereignisse in der Nacht vom 31. Dezember 2019 auf den 1. Januar 2020 hatte der Angeklagte, der sich schuldig bekannte, seine 40-jährige Lebensgefährtin geschlagen, ihr mehrere Dutzend Knochen gebrochen und sie dann sterbend zurückgelassen, heisst es in der Anklageschrift.

Die Gemeindepolizei von Monthey war am frühen Nachmittag auf den Anruf eines Dritten hin eingeschritten und hatte den leblosen Körper der Vierzigjährigen entdeckt, wie sie damals mitteilte.

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