Gegen den Neubau der zwei Hangars auf dem Flughafen Lugano-Agno wurde eine Beschwere eingereicht. Das Gericht hat diese abgwiesen.
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Der Flughafen Lugano-Agno. (Archivbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hangars können jederzeit zurückgebaut werden.
  • Die eingereichte Beschwerde gegen den Neubau wurde deshalb abgewiesen.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen den Neubau von zwei Hangars auf dem Flughafen Lugano-Agno abgewiesen. Da sie jederzeit zurückgebaut werden können, werde damit der zukünftige Flugbetrieb nicht vorweg genommen. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Mit dem Bau der Hangars sollen zehn bis zwölf benötigte gedeckte Abstellplätze geschaffen werden.

Da die Hangars wieder entfernt werden können, stünden sie der Revision des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) nicht entgegen. Im Sachplan werden die Ziele und Vorgaben für die Infrastruktur der Zivilluftfahrt behördenverbindlich festgehalten.

Für den Flughafen Lugano-Agno muss eine neue Betreiberin gesucht werden, da die bisherige Insolvenz anmelden musste. Die Stadt Lugano als Konzessionärin sichert den Weiterbetrieb mit einer Organisation innerhalb ihrer eigenen Verwaltung, bis eine neue Betreiberin ernannt ist.

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