Zwei Ärzte stehen wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Behandlungsfehler bei einer Operation sollen zum Tod einer Frau geführt haben.
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Fälle von Hepatitis bei Kindern könnten im Zusammenhang mit Covid stehen. (Symbolbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Ärzte müssen sich vor Gericht verantworten.
  • Im Januar 2017 soll eine Patientin aufgrund von Behandlungsfehlern gestorben sein.

Zwei Ärzte müssen sich am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Kreisgericht See-Gaster verantworten. Die Beschuldigten sollen eine Patientin falsch behandelt haben, was innert weniger Stunden zum Tod der 39-jährigen Frau geführt haben soll.

Die Frau begab sich im Januar 2017 wegen Bauchschmerzen in die Notfallaufnahme eines St. Galler Spitals. Nach verschiedenen Abklärungen wurde bei der Patientin eine Gallenblasenentzündung festgestellt. Noch am selben Tag wurde die Gallenblase entfernt. Nicht einmal fünf Stunden nach der Operation war die Patientin tot.

Behandlungsfehler sollen zum Tod der Frau geführt haben

Nach der Operation hatte der Anästhesiearzt die Verlegung der Patientin auf die Normalstation angeordnet. Bereits eine halbe Stunde später zeigte die Frau erste Zeichen eines instabilen Kreislaufs. Erst als die diensthabende Pflegefachfrau den Anästhesiearzt mehrfach anrief, verlegte er die Patientin, deren Gesundheitszustand sich verschlechtert hatte, in die Überwachungsstation. Die 39-jährige Patientin verlor das Bewusstsein. Trotz Reanimation verstarb sie durch Blutverlust in der Bauchhöhle.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Ärzten Behandlungsfehler vor, die zum Tod der Frau führten. Zur Blutung sei es wegen der unverschlossenen Gallenblasenschlagader gekommen. Es liege in der Verantwortung des Operateurs sicherzustellen, dass die durchtrennten Gefässe wieder korrekt verschlossen werden.

Der Anästhesiearzt wird neben mehreren Behandlungsfehlern auch die Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen. Er habe das Spital trotz des kritischen Zustandes seiner Patientin verlassen.

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