Ein deutscher Radiosender warnt unerlaubt vor Radarfallen im Kanton Zürich. Und bleibt straffrei. Ein juristischer Graubereich.
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Eine Facebook-Seite warnt vor Blitzern in den Kantonen Thurgau, St. Gallen und Zürich. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein deutscher Radiosender warnte vor Radarfallen im Zürcher Weinland.
  • Trotz Gesetzesverstoss blieb eine Strafe aus.
  • Die Rechtslage bleibt uneindeutig.
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Im Thurgau frustriert aktuell eine aus Hamburg betriebene Facebook-Gruppe die Polizei. Denn wie die «Thurgauer Zeitung» berichtete, werden dort regelmässig Blitzerwarnungen veröffentlicht.

Laut dem «Landboten» reichen diese Hinweise sogar bis nach Winterthur und in die Zürcher Umgebung.

Problem dabei: Seit 2013 ist ein solches öffentliches Warnen in der Schweiz illegal. Weil die Gruppe jedoch von Deutschland aus handelt, wo so etwas nicht verboten ist, kann die Polizei wenig tun.

Sollte vor Blitzern im Verkehr gewarnt werden dürfen?

Auch im Zürcher Weinland hat man mit dieser Problematik bereits Erfahrung gemacht. Als ein deutscher Radiosender vor einem mobilen Radargerät im Zürcher Weinland warnte, kam es zu Ermittlungen.

Diese wurden jedoch vergangenen September eingestellt. Der Grund? Deutschland lehnte zuvor ein Rechtshilfegesuch der Schweiz ab. Jedoch hielt das Statthalteramt Andelfingen auch fest, dass eine Strafbarkeit nicht vorliege, da die Tat in Deutschland verübt wurde.

Es ist ein juristischer Graubereich. Laut dem «Landboten» sind sich Kantonspolizei und Bundesamt für Strassen (Astra) über diese Vergehen uneins. Die Kapo sagt, es spiele keine Rolle, wo die Tat verübt wird, das Astra widerspricht.

Konsequenzen für Nutzer

Während die Betreiber der Facebook-Gruppe «Verkehrskontrollen Thurgau» wenig zu befürchten haben, könnten Nutzer aus der Schweiz ins Visier geraten. Private Warnungen vor Kontrollen sind zwar erlaubt, doch im Internet besteht ein Risiko jederzeit.

Mehrere Bezirksgerichte bestätigten bereits Strafbefehle gegen Mitglieder von Whatsapp-Gruppen. Dort waren etwa 30 Personen vorzufinden. Sie erhielten jeweils Bussen.

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