Ein Bankdirektor wurde aufgrund schwerer Verhaltensvorwürfe entlassen – zu Unrecht, entschied das Zürcher Obergericht. Auf ihn wartet eine hohe Entschädigung.
Kündigung
Das Gericht muss Ungereimtheiten im Kündigungsprozess nachgehen, wenn der Gekündigte klagt. - Stefan Puchner/dpa/dpa-tmn

Das Wichtigste in Kürze

  • Einem Bankdirektor wurde aufgrund angeblich unangemessenem Verhalten gekündigt.
  • Seine Kündigung war nicht rechtens, hat das Zürcher Obergericht entschieden.
  • Er erhält nun eine Entschädigung von 70'000 Franken.
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In einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Zürcher Obergerichts wurde festgestellt, dass die Kündigung eines langjährigen Bankdirektors missbräuchlich war.

Der ehemalige Direktor wird nun eine Entschädigung von 70'000 Franken von seiner früheren Arbeitgeberin erhalten, berichtet der «Tagesanzeiger».

Der Vorfall begann im August 2018, als eine Mitarbeiterin den Direktor bei der internen Ombudsfrau für Verhalten und Ethik meldete.

Die Bank untersuchte die Anschuldigungen und kam zum Schluss, dass das unangemessene Verhalten wahrscheinlich stattgefunden hatte. Daraufhin wurde der Mann entlassen.

Der entlassene Direktor wehrte sich jedoch gegen diese Entscheidung und forderte eine Entschädigung. Er argumentierte, dass er keine Möglichkeit gehabt habe, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen.

Kündigung
Für die Wirksamkeit einer Kündigung ist wichtig, dass sie eindeutig einem Vertrag zuzuordnen ist. (Symbolbild) - Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Das Zürcher Obergericht stimmte dem Arbeitsgericht zu, dass ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich von beiden Seiten ohne Grund gekündigt werden kann. Es fügte jedoch hinzu, dass diese Kündigungsfreiheit ihre Grenzen im Missbrauchsverbot findet.

Verletzung des rechtlichen Gehörs

In diesem speziellen Fall wurde festgestellt, dass die Bank den Direktor überrumpelt hatte. Sie hatte ihn zu einem «Gespräch» eingeladen und ihn dann unerwartet mit allgemeinen Vorwürfen konfrontiert. Dabei wurden ihm noch nicht einmal die Namen der angeblich belästigten Personen mitgeteilt.

Das Obergericht stellte deshalb fest: Dem Bankdirektor wurde das rechtliche Gehör verweigert und daher war seine Kündigung missbräuchlich.

Aufgrund dieser Entscheidung sprach das Gericht dem ehemaligen Bankdirektor eine Entschädigung von dreieinhalb Monatslöhnen – also 70'000 Franken – zu.

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