Eine 31-jährige Schuhdiebin wurde von zwei Verkäuferinnen bis in die S-Bahn verfolgt. Nun muss sie in Gefängnis.
Eine arbeitslose Schweizerin stahl ein paar Nike-Turnschuhe und weitere Wertgegenstände. Dafür muss sie nun ins Gefägnis. (Symbolbild) - pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Schuhdiebin muss nun ins Gefängnis.
  • Sie hat bei ihrem Diebstahl eine ihrer Verfolgerinnen im Gesicht verletzt.
  • Ausserdem hat sie noch weitere Vorstrafen und begang einige Vermögensdelikte.

Eine arbeitslose 31-jährige Schweizerin wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten und einer Geldstrafe von 500 Franken verurteilt. Der Grund: Sie stahl in einem Zürcher Schuhgeschäft Nike-Turnschuhe, einen Schal und eine Handtasche im Wert von 209,85 Franken.

Als die Diebstahlsicherung auslöste, flüchtete sie in den Hauptbahnhof und wurde von Verkäuferinnen verfolgt.

Beim Versuch, die gestohlenen Waren zurückzufordern, prügelte die Diebin auf die Verkäuferinnen ein. Dabei verletzte sie laut der «NZZ» eine der Frauen.

Frau habe in Notwehr gehandelt

Die Staatsanwaltschaft klagte die Frau daher wegen Raubes an. Die Beschuldigte hat bereits 13 Vorstrafen und lebt zum Teil auf der Strasse. Sie wird auch für weitere Delikte, darunter Diebstahl und Hausfriedensbruch, angeklagt. Die Verteidigerin argumentiert, dass die Diebin lediglich elementare menschliche Bedürfnisse befriedigen wollte.

Denn sie habe gehungert, gefroren und Geld für eine Schlafstelle benötigt. Die Anwältin behauptet, dass die Diebin in Notwehr gehandelt habe, da die Verkäuferinnen sie angegriffen hätten. Sie weist auf weitere Vorfälle hin, bei denen die Beschuldigte Schnittverletzungen erlitt und Kleidung stahl. Aber nur, um ihre grundlegenden Bedürfnisse zu decken.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten und weitere Geldstrafen für Raub, Gewalt, Drohung, Hausfriedensbruch und andere Delikte.

Gutachten weisen auf instabile Persönlichkeitsstörung hin

Gutachten zeigen, dass die Frau an einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung leidet und drogenabhängig ist. Frühere psychotherapeutische Massnahmen wurden als aussichtslos abgebrochen. Das Bezirksgericht verurteilt die Frau letztendlich zu 12 Monaten Haft und einer Geldstrafe von 500 Franken.

Der Richter betont, dass es keine Notwehrsituation oder -lage gab und dass soziale Absicherungen vorhanden waren. Diese nahm die Beschuldigte jedoch nicht in Anspruch. Trotz ihrer verminderten Schuldfähigkeit aufgrund ihres Gesundheitszustandes wurde ein bedingter Strafvollzug ausgeschlossen.

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