Zürich Region: Briefkasten-Brand hat keine Folgen für Wahlcouverts

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Zürich,

Am Sonntagmorgen kam es in der Region Zürich zu einem Briefkasten-Brand. Dutzende Wahlcouverts befanden sich im Briefkasten.

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Der Bundesrat will Prozessanpassungen bei den Wahlunterlagen für Auslandschweizer testen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wahlcouverts sind bei einem Briefkastenbrand in Glattfelden ZG zerstört worden.
  • Man könne aber ein Duplikat bestellen und doch noch wählen.

Nach dem Briefkasten-Brand der Gemeinde Glattfelden ZH gibt das Statistische Amt des Kantons Entwarnung. Wem sein Wahlcouvert abhandengekommen ist, kann ein Duplikat bestellen. In der Praxis kommt das immer wieder vor.

Im Glattfelder Gemeindehaus kam es am Sonntagmorgen zu einem Briefkasten-Brand. Über diesen Vorfall berichtete der «Zürcher Unterländer». Gemäss Schätzung von Gemeindepräsident Ernst Gassmann befanden sich im Briefkasten ein Dutzend Wahlcouverts.

Diese Stimmabgaben sollen aber nicht verloren gehen. Die Gemeinde wandte sich mit einem Aufruf an die Bevölkerung, so der «Tages-Anzeiger». Wer sein Couvert zwischen Freitag und Sonntag in den Briefkasten eingeworfen habe, könne persönlich und gegen Unterschrift neue Unterlagen anfordern.

Doppelt wählen ist strafbar

Die Gemeinde Glattfelden weist dabei auf die gesetzlichen Bestimmungen hin. Gemäss denen ist ein zweites Couvert zu ergattern und doppelt zu wählen strafbar. Ausserdem seien die Absender der bereits eingetroffenen Couverts schon erfasst worden.

Stefan Langenauer, Chef des Statistischen Amtes des Kantons Zürich, beurteilt das Vorgehen der Gemeinde Glattfelden als richtig. Grundsätzlich stehe es jedem Wahlberechtigten zu, ein Duplikat bei seiner Gemeinde nachzubestellen.

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA führt Langenauer aus: «Bei Verlust der Wahlunterlagen kann eine stimmberechtigte Person bei ihrer Gemeinde für ein Duplikat anfragen. Die Gemeinde kontrolliert die eingegangenen Stimmrechtsausweise, um eine verbotene doppelte Stimmabgabe zu verhindern.»

Pro Urnengang machen etwa ein halbes Promille der Stimmberechtigten von dieser Möglichkeit Gebrauch, so Langenauer. Somit ist jedes 5000. Wahlcouvert ein Duplikat.

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