Zürcher Villen-Besitzer bangen im Tessin um Seesicht
Ein Rentnerpaar aus Zürich geniesst in Pugerna TI eine atemberaubende Aussicht. Ein Baugespann direkt vor ihrer Villa kommt ihnen nun aber in die Quere.

Das Wichtigste in Kürze
- Heinz und Ruth Sonnemann kauften in Pugerna TI eine Villa für über eine Million Franken.
- Wenige Meter von ihrer Villa entfernt soll nun ein neuer Bau entstehen.
- «Das nimmt uns die ganze Aussicht weg», sagt Heinz Sonnemann.
Die Villa des Zürcher Rentnerpaars in Pugerna TI bietet eine atemberaubende Aussicht. Das Panorama des Luganersees liegt ihnen zu Füssen.
«Wer auch immer hier vorbeikommt, schiesst ein Foto, immer», sagt Heinz Sonnemann. «Und jetzt wollen sie uns die Aussicht wegnehmen!», klagt er gegenüber «Ticinonews».
Vor ein paar Jahren kauften er und seine Frau Ruth die über eine Million Franken teure Villa. Der Ausblick habe sie gleich von Anfang an beeindruckt, sagt Heinz Sonnemann.
Baugespann stört Idylle
In der Sonnenstube der Schweiz will das Paar die Pension geniessen.
Doch: Ein Baugespann direkt gegenüber der Villa kommt ihm dabei in die Quere.
Die Sonnemanns wussten zwar, dass es sich um eine bebaubare Fläche handelt. Aber sie hätten nie gedacht, dass jemand hier baue. Und dies vor allem nicht so nahe, nur acht Meter entfernt, sagt Heinz Sonnemann.
«Das nimmt uns die ganze Aussicht weg.»
«Situation ist für uns unerträglich»
Der Wertverlust der Villa ist gemäss dem Paar erheblich. Es hat deshalb Einsprache erhoben und sich an einen Anwalt gewandt.
«Ich will das Projekt nicht zerstören», sagt der Zürcher Rentner. Er wolle bloss, dass weiter unten und in etwas kleineren Dimensionen gebaut werde. «Die Situation ist für uns unerträglich.»
Ein Recht auf Aussicht ist Alessio dell'Ambrogio laut Ticinonews nicht bekannt. Er ist Präsident des zuständigen Bauamts ATTEC. «Aber es stimmt, dass es bei Panoramaaussichten oder privatrechtlichen Vereinbarungen mögliche Einschränkungen gibt.»
Abklärungen seien wichtig
Dell'Ambrogio empfiehlt, vor einem Hauskauf den Flächennutzungsplan der Zone, auf dem das Grundstück steht, zu überprüfen. «Um sicherzustellen, dass man die Aussicht behält.» Für wichtig hält der ATTEC-Präsident, zu klären, was genau erworben wird.
Demnach sollten Interessenten prüfen, ob beim betreffenden Grundstück laufende Verfahren oder hängige Entscheide vorliegen.
Der Flächennutzungsplan müsse zugänglich sein. «Dagegen gibt es Informationen, die man nur als Eigentümer einsehen kann.»













