Zürcher verweigert Frau Unterhaltszahlung – trotz 10'000-Fr.-Lohn
Ein Mann zahlte seiner Ex den Unterhalt nicht – obwohl er es sich hätte leisten können. Nun wurde er deswegen und wegen Drohungen verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Zürcher bedrohte und beleidigte seine Ex-Frau mehrmals per Whatsapp.
- Zudem enthielt er ihr rund 30’000 Franken an Unterhalt vor.
- Jetzt wurde er zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Ein Zürcher verweigerte seiner Ex, den gerichtlich angeordneten Unterhalt zu bezahlen. Zudem beleidigte und bedrohte er sie mehrmals. Dafür wurde er jetzt per Strafbefehl verurteilt.
Vor über drei Jahren begann die Scheidungsphase des in Dübendorf ZH wohnenden Paares. Dies berichtet der «Zürcher Oberländer» aus dem Strafbefehl. Demnach drohte er ihr bereits da.
So sagte er seiner zukünftigen Ex-Frau, dass er sie eher umbringen werde, bevor er ihr etwas bezahle. Auch nachdem er seinen Wohnort gewechselt hatte, gingen die Drohungen weiter – und Beleidigungen kamen dazu.
Er werde sie vernichten, schrieb er beispielsweise per Whatsapp. Sie sei «der letzte Abschaum» oder «nichtsnutziger Dreck». Er wünsche ihr einen «langsamen und qualvollen Tod», er werde dabei zusehen. Zudem schrieb er ihr, sie solle sich selbst töten.
Staatsanwaltschaft: Mann wusste von seiner Pflicht
Bei der Scheidung entschied das Bezirksgericht Uster, dass der Mann seiner Ex-Frau einen Ehegattenunterhalt bezahlen muss. Rund ein Jahr lang tat er das aber nicht. Rund 30’000 Franken enthielt er ihr dadurch vor.
Im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wird klar festgehalten, dass der Mann von seiner Pflicht wusste. Ebenso wäre es ihm möglich gewesen, den Betrag zu bezahlen.
Denn er hatte einen Kaderjob mit einem Nettogehalt von fast 10’000 Franken monatlich. Auf seinem Konto seien durchschnittlich auch immer rund 25’000 Franken gewesen.
Jetzt wurde der Mann verurteilt: Wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflichten, mehrfacher Drohung und mehrfacher Beschimpfung erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 180 Franken.











