Zürcher Verwaltungsgericht erlaubt «Marsch fürs Läbe»
Erfolg für die Veranstalter der Anti-Abtreibungs-Demonstration «Marsch fürs Läbe»: Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt Zürich die Demonstration erlauben muss. Allerdings darf die Stadt die Umzugsroute selber bestimmen.

Der Zürcher Stadtrat hatte den Abtreibungsgegnern nur eine stehende Kundgebung auf dem Turbinenplatz erlaubt - aber keinen Demonstrationszug durch die Innenstadt. Nach dem Statthalter pfeift nun aber auch das Verwaltungsgericht die Stadt zurück.
Wie es am Mittwoch mitteilte, muss die Stadt die Demonstration erlauben. Allerdings darf sie die Umzugsroute selber bestimmen, die sie als richtig und sicher erachtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch ans Bundesgericht gezogen werden.
Grund für den Rechtsstreit sind die Sicherheitsbedenken der Stadt. Die letzte Austragung des «Marsch fürs Läbe» in Zürich endete mit einem Polizeieinsatz, bei dem in Oerlikon 100 Gegendemonstranten eingekesselt und auf den Polizeiposten abgeführt wurden. Die Hälfte davon musste sich ausziehen, was der Stadtpolizei selber ein Strafverfahren einbrockte.
2016 und im Jahr 2018 wichen die Veranstalter nach Bern aus. An der eigentlichen Abtreibungsgegner-Demo auf dem Bundesplatz im Jahr 2018 nahmen rund 1500 Personen teil, dagegen protestierten rund 800 Aktivisten an einer unbewilligten Gegendemo.