Im Dezember 2014 hatte ein heute 34-Jähriger an der Zürcher Goldküste einen guten Freund getötet. Heute Mittwoch entschied das Zürcher Obergericht in dem Fall.
Die brutale Tat geschah im Dezember 2014 in Küsnacht an der Goldküste. (Archivbild)
Die brutale Tat geschah im Dezember 2014 in Küsnacht an der Goldküste. (Archivbild) - sda - Keystone/ALESSANDRO DELLA BELLA
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Ende Dezember 2014 tötete ein Mann in Küsnacht ZH im Drogenrausch einen guten Freund.
  • Nun muss er sich einer stationären Suchtbehandlung unterziehen, entschied das Obergericht.
  • Es sprach auch einen Freiheitsentzug von 3 Jahren aus; den hat er aber schon abgesessen.

Der 34-Jährige, der Ende Dezember 2014 in Küsnacht ZH im Drogenrausch einen guten Freund getötet hat, muss sich einer stationären Suchtbehandlung unterziehen. Laut dem Obergericht des Kantons Zürich hat er die Tat in selbst verschuldeter Schuldunfähigkeit begangen.

Das Gericht sprach am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von drei Jahren aus und ordnete eine stationäre Massnahme zur Suchtbehandlung an. Laut einem der Anwälte des Beschuldigten sind drei Jahre die zulässige Höchststrafe für Taten in selbst verschuldeter Schuldunfähigkeit.

Privatklägerin mit eingeschränkter Glaubwürdigkeit

Von den Vorwürfen der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung einer früheren Freundin sprach das Gericht den Galeristensohn nach dem Prinzip «im Zweifel für den Angeklagten» frei.

obergericht zürich
Das Zürcher Obergericht sprach den Galeristensohn Von den Vorwürfen der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung nach dem Prinzip «im Zweifel für den Angeklagten» frei. - Keystone

Die Glaubwürdigkeit der Privatklägerin erachtete es als eingeschränkt. Laut dem Anwalt nahm der junge Mann das Urteil erleichtert zur Kenntnis. Es ist aber noch nicht rechtskräftig.

Freiheitsstrafe bereits abgesessen

Die drei Jahre Freiheitsentzug hat der Beschuldigte, der seit der Tat in Haft ist, bereits abgesessen. Wie lange die stationäre Massnahme dauert, ist im Voraus nicht absehbar. Dies hängt vom Behandlungserfolg ab.

In der Verhandlung von vergangener Woche hatte der Beschuldigte erklärt, er sei für eine solche Behandlung sehr motiviert und erachte sie auch selbst als notwendig.

Täter bleibt vorerst in Sicherheitshaft

Bis zum Antritt der Massnahme bleibt der junge Mann in Sicherheitshaft. Die Suchtbehandlung sei dringend nötig, sagte der vorsitzende Richter in den mündlichen Urteilserläuterungen. Obwohl der Beschuldigte seit seiner Inhaftierung keine Drogen mehr nehme und seit einiger Zeit auch auf Medikamente verzichte, sei er «heute noch keineswegs suchtfrei».

Sollte die Behandlung scheitern und er wieder in den Drogenkonsum zurückfallen, so sei «allen, und hoffentlich auch Ihnen selbst» klar, welche Gefahr von ihm ausgehe. Aus diesem Grund bleibe er bis zum Abtritt der stationären Massnahme in Sicherheitshaft.

Bezirksgericht auf 12,5 Jahre Freiheitsstrafe entschieden

Mit seinem Urteil nahm das Obergericht eine eigentliche Kehrtwende gegenüber dem Urteil des Bezirksgericht Meilen ZH vor. Dieses hatte den Beschuldigten der vorsätzlichen Tötung und der Sexualdelikte schuldig gesprochen und eine Freiheitsstrafe von 12,5 Jahren verhängt.

bezirksgericht meilen
Das Bezirksgericht Meilen ZH hatte den Beschuldigten der vorsätzlichen Tötung und der Sexualdelikte schuldig gesprochen und eine Freiheitsstrafe von 12,5 Jahren verhängt. - Keystone

Im Unterschied zur ersten Instanz glaubte das Obergericht den Ausführungen des psychiatrischen Gutachters und des Beschuldigten, wonach er sich zur Tatzeit nach dem Konsum grösserer Mengen Kokain, des Medikament Ketamin und von Alkohol in einer Psychose befand.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GerichtVergewaltigungHaftDrogenKokain