Das Geständnis reduziert die Strafe gegen einen 33-jährigen Pädophilen in Zürich leicht. Der Mann muss dennoch mehrere Jahre in Haft.
Zürcher Obergericht
Ein Schweizer bestellte per Skype den «Live Missbrauch» eines dreijährigen Mädchens. Dafür muss er nun ins Gefängnis. Das Geständnis führt jedoch zu einer leicht milderen Strafe. (Symbolbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 33-Jähriger wird in Zürich zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.
  • Grund sind Anstiftung zur Schändung und Anstiftung zu sexuellen Handlungen mit Kindern.
  • Dank eines Geständnisses fällt die Strafe leicht milder aus.

Ein 33-jähriger Schweizer mit pädophilen Neigungen ist vom Zürcher Obergericht zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte per Skype einen «Live-Missbrauch» eines dreijährigen Mädchens auf den Philippinen bestellt. Von den viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe hat der Mann bereits 200 Tage in Untersuchungshaft abgesessen.

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe erhält er eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 20 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren, wie aus dem schriftlichen Urteil hervorgeht.

Das Obergericht verurteilte den Mann wegen Anstiftung zur Schändung und Anstiftung zu sexuellen Handlungen mit Kindern. Er hatte beim Obergerichtsprozess von vergangener Woche überraschend gestanden, die Tat begangen zu haben und den Missbrauch für 170 US-Dollar «bestellt» zu haben.

Zuvor hatte er die Vorwürfe immer abgestritten. Das Geständnis führte nun zu einer leicht milderen Strafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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