Stadt Zürich

Zürcher Obergericht schickt ehemaligen Lokalpolitiker ins Gefängnis

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Das Zürcher Obergericht hat einen Ex-Lokalpolitiker wegen mehrfachen Diebstahls zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt – 15 Monate davon muss er absitzen.

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Für volles Aroma: Kaffeebohnen und -pulver sollte man gut vor Licht, Feuchtigkeit, Luft und Wärme schützen. - Jens Büttner/dpa/dpa-tmn

Das Zürcher Obergericht hat einen Ex-Lokalpolitiker unter anderem wegen mehrfachen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Davon muss er 15 Monate absitzen. Das Gericht milderte damit das erstinstanzliche Urteil.

Das Bezirksgericht, die Vorinstanz, hatte den Mann 2024 unter anderem wegen mehrfachen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren verurteilt. Und zwar, weil der Mann in seiner Funktion als Treuhänder Geld und Goldmünzen einer wohlhabenden Kundin im Wert von rund einer Million Franken gestohlen haben soll.

Das Obergericht reduzierte nun die Freiheitsstrafe auf drei Jahre, wovon der 69-Jährige 15 Monate absitzen muss, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteilsdispositiv hervorgeht. Für die restlichen 21 Monate gilt eine Probezeit von zwei Jahren.

Neben der Freiheitsstrafe verhängte das Obergericht auch eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 200 Franken. Die Vorinstanz hatte die bedingte Geldstrafe auf 120 Tagessätze zu 250 Franken angesetzt.

Zudem muss der Mann der Privatklägerschaft, Erben der Frau, über 650'000 Franken bezahlen.

Betrugsvorwurf und Verteidigung

Das Gericht sprach den Mann des mehrfachen Diebstahls, des Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig. Vom Vorwurf der Misswirtschaft sprach es ihn frei. Der Mann war auch wegen Betrugs in Zusammenhang mit einem Covid-Kredit angeklagt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Der ehemalige Treuhänder beteuerte am vergangenen Freitag vor Obergericht, dass er seiner Kundin kein Geld gestohlen habe.

Er hielt an seiner Version fest, die er auch vor dem Bezirksgericht aufgetischt hatte: Die Frau, die in Zwischenzeit mit Exit aus dem Leben schied, habe ihn mit einer Schenkung über 200'000 Franken und den Goldmünzen bedacht.

Verstecktes Vermögen

Seine Klientin habe ihm diese Schenkung aus Dankbarkeit übergeben – weil er ihr geholfen habe, eine grössere Menge vermeintlich gestohlener Goldvreneli wiederzufinden, erzählte er vor Gericht. Dass er der Frau bei einer anderen Gelegenheit 800'000 Franken gestohlen haben soll, bestritt er.

Bei einer Hausdurchsuchung wurde beim Treuhänder ein Teil des Geldes und der Münzen gefunden. Die Vermögenswerte versteckte er im Weinkeller und im Schuhschrank. Seine Ehefrau hatte er von der angeblichen Schenkung nicht in Kenntnis gesetzt.

Eine Begründung des Obergerichts zum Urteil liegt noch nicht vor.

Rätselhafte Schenkung

Der Bezirksrichter hatte damals bei der Urteilseröffnung ausgeführt, dass der Beschuldigte an den Tagen, als die Vermögenswerte verschwanden, bei der Frau vor Ort war. Trotz fortgeschrittenen Alters könne man der Geschädigten glauben.

Es habe keine Hinweise auf eine geistige Beeinträchtigung zum Tatzeitpunkt gegeben, hielt der Richter fest.

Warum die Frau ihrem Treuhänder so dankbar gewesen sein sollte, dass sie ihm so viel schenkte, leuchte nicht ein. Es gebe zu viele Ungereimtheiten, befand der Bezirksrichter damals.

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