Das Zürcher Obergericht hat einen Mann verurteilt, der ein Video mithilfe eines Filters zu Kinderpornografie umwandelte.
Obergericht Zürich
Das Obergericht in Zürich. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 36-jähriger Mann wandelte ein Video mittels Filter zu Kinderpornografie um.
  • Im Originalvideo handelt es sich um eine erwachsene Pornodarstellerin.
  • Nun hat das Zürcher Obergericht entschieden, dass dies illegal ist.
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Das Zürcher Obergericht hat über einen ungewöhnlichen Porno-Fall entschieden: Ein 36-Jähriger verschickte ein mittels Filter zu Kinderpornografie umgewandeltes Video. Für die Richter ist das illegal.

Im Video ist gemäss dem kürzlich veröffentlichten Urteil ein offensichtlich vorpubertäres Mädchen zu sehen. Das Video wurde so bearbeitet, dass es eine Zahnspange trägt und volle Wangen hat.

Doch: Im Original ist kein Mädchen zu sehen, sondern eine erwachsene Pornodarstellerin.

Ihm sei nicht aufgefallen, dass der Filter die Person zu einer Minderjährigen machte, sagte der Beschuldigte. Das nehmen die Richter dem Mann nicht ab. Sie sei so verändert, dass sie offensichtlich als unter-16-Jährige wahrgenommen werde, etwa mit grossen Augen oder glatter Haut.

Waren Sie schon einmal in einem Gerichtssaal?

Der Beschuldigte brachte auch vor, dass ihm bewusst gewesen sei, dass die Frau eigentlich erwachsen sei. Dieses Argument sticht jedoch nicht, weil die Darstellerin in der fraglichen Sequenz dem Betrachter eindeutig kindlich erscheine.

Illegalität wird intensiv diskutiert

Die Richter halten fest, dass selbst virtuelle Kinderpornografie, also komplett künstlich erstellte Darstellungen, unter Strafe steht. Mit künstlicher Intelligenz geänderte, realistisch wirkende Videos seien erst in den letzten Jahren möglich geworden. Die Frage, ob dies illegal sei, werde derzeit intensiv diskutiert.

Für das Obergericht ist aber klar, dass das Video einer sexuellen Handlung realistischer erscheint, als die künstlichen Darstellungen. Auch wenn keine Minderjährigen beteiligt waren, erscheine die Person dem Konsumenten als minderjährig.

Der Beschuldigte hatte angegeben, das Video über Telegram erhalten zu haben. Weil er es danach von seinem Instagram-Account weitergeschickt hatte, wurde er nun wegen Verbreitung von verbotener Pornografie verurteilt.

Zusätzlich wurden auf seinem Smartphone mehrere Gewaltdarstellungen gefunden. Der 36-Jährige wird zu einer bedingten Geldstrafe von 120 mal 30 Franken verurteilt. Die Probezeit wird auf drei Jahre angesetzt.

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