Ein Zürcher Labor hat in mehreren Getränken Alkohol nachgewiesen, die eigentlich alkoholfrei sein sollten.
Bier
Auch alkoholfreies Bier kann Alkohol enthalten. (Symbolbild) - Pexels
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Zürcher Labor hat in fünf von 25 alkoholfreien Getränken Alkohol nachgewiesen.
  • Darunter war auch ein Getränk, das mit einer Etikette mit «0,0» Prozent wirbt.

Das kantonale Zürcher Labor hat in fünf von 25 alkoholfreien Getränken Alkohol nachweisen können. Der Test sollte aufzeigen, ob die auf der Etikette gemachten Versprechen tatsächlich der Wahrheit entsprächen.

Vermeintlich alkoholfreie Biere haben häufig einen geringen Alkoholgehalt, wie das kantonale Labor in einer Mitteilung vom Freitag schrieb.

Gesetzlich zulässig sind bis zu 0,5 Prozent. Entsprechend würden Produkte, die 0,0 Prozent Alkohol anpreisen, einen Mehrwert bieten.

Kombucha mit Alkohol

Das Zürcher Labor hat darum 25 dieser Produkte untersucht. Fünf fielen dabei durch. Besonders schlecht kamen gemäss Mitteilung zwei Kombucha-Getränke weg. Ein Getränk, das als klassisch alkoholfrei gilt. Sie wiesen 1,5 Prozent Alkoholgehalt auf. Die Produzenten hätten übersehen, dass die Fermentation mit der Kombucha-Kultur, einem Pilz, Alkohol produziert.

In einer alkoholfreien Alternative zu Gin fanden die Tester 0,6 Prozent Alkohol. Der Hersteller verwendete ein Aroma mit zu viel Alkohol als Trägerstoff.

Aber auch zwei Getränke, deren Etikette mit «0,0 Prozent» wirbt, straften sich selber Lügen. Ein angeblich alkoholfreier Gin wies 0,1, ein Aperitif 0,6 Prozent auf. Beim Aperitif kam der Alkohol aus den eingesetzten Aromen, beim Gin ist die Ursache noch unklar.

Das Labor kritisiert auch die Kennzeichnung der Produkte süffisant. Die Beschriftung von 15 Proben sei ungenügend gewesen. Bei neun Produkten seien Teile der Deklaration oder gar alle obligatorischen Angaben nicht wie gefordert leicht lesbar gewesen. «Dies ist erstaunlich, stünde doch mehr als genügend Platz auf den Flaschen oder Dosen zur Verfügung, um alle Informationen klar und deutlich anzubringen», heisst es in der Mitteilung.

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