Stadt Zürich

Zürcher Justiz muss sich um Sanija Ametis Schüsse kümmern

Keystone-SDA
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Zürich,

Die GLP-Politikerin Sanija Ameti sieht sich mit Anzeigen konfrontiert. Grund sind ihre Schüsse auf ein religiöses Bild.

Ameti beim Schiessen
Dieser Instagram-Post sorgte für einen Skandal: Sanija Ameti schiesst auf Jesus und Maria. - Bildmontage

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zürcher Justiz prüft Anzeigen gegen GLP-Politikerin Sanija Ameti.
  • Ihr droht eine Geldstrafe bei einer Verurteilung.
  • Hintergrund sind Schüsse auf ein Jesus-Bild.

Bei der Zürcher Staatsanwaltschaft sind rund ein Dutzend Anzeigen gegen die GLP-Politikerin Sanija Ameti eingegangen. Die Justiz muss untersuchen, ob Ametis Schüsse auf ein Bild von Jesus und Maria einen Verletzung der Glaubens- und Kultusfreiheit darstellen. Die Strafanzeigen seien eingegangen und in Bearbeitung, bestätigt ein Sprecher der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft einen Bericht der «Limmattaler Zeitung» gegenüber Keystone-SDA.

Schon kurz nachdem die Schüsse der Co-Präsidentin von Operation Libero Anfang September bekannt wurden, hatten die Junge SVP Schweiz und Mass-Voll Anzeigen angekündigt. Sollte Ameti wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit verurteilt werden, droht ihr eine Geldstrafe. In den Anzeigen werden ihr gemäss dem Bericht auch weitere Delikte vorgeworfen.

Konsequenzen für Politikerin

Dazu äusserte sich der Sprecher aber nicht. Der Instagram-Post von Ameti mit den Schüssen aus der Luftpistole hatte weitreichende Konsequenzen. Sie verlor ihren Job bei einer PR-Agentur.

Zudem trat sie aus der Leitung der GLP Kanton Zürich aus. Die GLP Schweiz teilte damals mit, dass ein Verbleib der 32-Jährigen in der Partei dem Ansehen schade und sah die Voraussetzungen für ein Ausschlussverfahren erfüllt. Dieses wird geprüft.

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Kommentare

User #3316 (nicht angemeldet)

Also seid noch nicht so hart. Sie soll bei der GLP Zürich bleiben. So schadet sie gleich doppelt und die GLP Zürich wird die Quittung an der Urne erhalten.

User #203 (nicht angemeldet)

Der Angestellte mûsste seinen Platz räumen. Hier wird von der GLP veesucht Schadensbegrenzung zu machen. Diese zeigt keine Führungsstärke im handeln. Wählbar?

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