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    Zürcher Gericht spricht zwei G20-Demonstranten schuldig

    Keystone-SDA
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    Zürich,

    Das Zürcher Gericht spricht zwei der G20-Demonstranten schuldig. Ausserdem kommt es zu einem Freispruch.

    Bezirksgericht Zürich
    2022 wurde der Mann bereits verurteilt, nun folgte ein weiterer Prozess. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Bezirksgericht Zürich hat zwei G20-Demonstranten verurteilt.
    • Auch kam es zu einem Freispruch.

    Nach dem Eklat vom vergangenen Freitag, bei dem alle Beschuldigten G20-Demonstranten unter Protest das Bezirksgericht Zürich verliessen, hat das Gericht ein Urteil gefällt: zwei Verurteilungen und einen Freispruch.

    Die beiden Beschuldigten, ein Schweizer und eine Schweizerin, beide um die 30, wurden wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie wegen Landfriedensbruchs verurteilt, wie dem Urteilsdispositiv zu entnehmen ist, welches das Gericht am Mittwoch verschickte.

    Bedingte und unbedingte Geldstrafe für Beschuldigte

    Der bereits vorbestrafte KV-Angestellte wird mit einer unbedingten Geldstrafe bestraft. Die noch nicht vorbestrafte Chauffeurin mit einer bedingten Geldstrafe. In einem dritten Fall kam das Gericht offenbar zum Schluss, dass der Beschuldigte freizusprechen sei. Die Gründe dafür wurden vom Gericht noch nicht bekannt gegeben.

    Die drei Zürcher waren angeklagt, weil sie im Jahr 2017 bei der gewaltsamen G20-Demonstration in Hamburg mitgemacht hatten. Polizisten wurden dabei mit Steinen, Flaschen und Böller attackiert. Aktive Gewaltanwendung wurde den drei Beschuldigten zwar nicht vorgeworfen, sie sollen aber «Teil der Zusammenrottung» gewesen sein.

    Am Freitag kam es zum Eklat

    Beim Prozess vom Freitag kam es zum Eklat, weil das Bezirksgericht schon vor dem Prozess einen Urteilsentwurf verfasst und versehentlich einem Anwalt der Beschuldigten zugestellt hatte.

    Der Richter bezeichnete dies als «unglückliches Versehen». Es sei völlig normal, dass bereits vor dem Prozess ein Urteilsentwurf mit Textbausteinen erstellt werde. Das heisse nicht, dass das Urteil bereits vor dem Anhören der Argumente gefällt worden sei.

    Die Beschuldigten und ihre Anwälte waren trotzdem der Meinung, dass das Urteil schon vor dem Prozess feststehe und die Verhandlung deshalb eine Farce sei. Unter Protest verliessen sie das Gericht.

    Das nun gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte der beiden Verurteilten können es noch ans Obergericht und ans Bundesgericht ziehen.

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