Gericht

Zürcher Gericht pfeift Gemeindeamt wegen lesbischer Mutter zurück

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Das Zürcher Gemeindeamt wollte eine homosexuelle Frau nicht als Mutter des Kindes ihrer Frau anerkennen. Das Verwaltungsgericht hat das Amt nun zurückgepfiffen. Auch wenn das Kind im Ausland gezeugt wurde, soll sie als Elternteil eingetragen werden.

Eine lesbische Frau soll als Mutter des Kindes ihrer Frau anerkannt werden. Die Zürcher Behörden waren dagegen, weil die Samenspende im Ausland durchgeführt wurde. (Symbolbild)
Eine lesbische Frau soll als Mutter des Kindes ihrer Frau anerkannt werden. Die Zürcher Behörden waren dagegen, weil die Samenspende im Ausland durchgeführt wurde. (Symbolbild) - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde des lesbischen Ehepaares gut, wie aus dem Urteil hervorgeht. Die Schweizer Ehefrau solle als rechtlicher Elternteil des Kindes eingetragen werden. Allerdings ist der Fall noch nicht rechtskräftig. Das Gemeindeamt hat ihn ans Bundesgericht weitergezogen, wo er nun hängig ist.

Das Paar, bestehend aus einer Schweizerin und einer amerikanisch-österreichischen Bürgerin, ist seit November 2022 verheiratet. Im April 2023 stimmten die Frauen in Wien gemeinsam der Fortpflanzung mittels Samenspende zu. Die Zeugung erfolgte nach österreichischem Fortpflanzungsmedizingesetz.

Das Kind wurde 2024 in Österreich geboren. Auf der österreichischen Geburtsurkunde war die Schweizerin bereits als zweiter Elternteil eingetragen. Kurz nach der Geburt zog die Familie dann in den Kanton Zürich, wo die Probleme begannen.

Obwohl das Kind in Österreich rechtlich zwei Mütter hatte, lehnte das Zürcher Gemeindeamt die Eintragung der Beschwerdeführerin in das schweizerische Zivilstandsregister ab. Eine dagegen eingelegte Beschwerde wies die Direktion der Justiz und des Innern ab.

Das Verwaltungsgericht stellte in seinem Urteil zwar fest, dass die Elternschaft der Ehefrau nicht direkt nach Schweizer Recht anerkannt werden konnte. Grund dafür ist, dass die Samenspende im Ausland und nicht nach dem strengeren Schweizer Fortpflanzungsmedizingesetz erfolgte.

Das Gericht prüfte jedoch die Anerkennung der Elternschaft nach österreichischem Recht. Dieses ermöglicht es der Ehefrau der Mutter, die Elternschaft durch eine persönliche, öffentliche Erklärung anzuerkennen. Den Wunsch, Mutter zu sein, habe die Frau so zum Ausdruck gebracht. Damit sei eine gültige Kindesanerkennung nach österreichischem Recht zustande gekommen.

Das Gericht argumentierte zudem, dass die Anerkennung der Co-Mutterschaft nicht gegen Schweizer Rechtsprinzipien verstosse. Eine vergleichbare Anerkennung der Elternschaft ist auch im Schweizer Recht vorgesehen, und das angewandte österreichische Gesetz schütze wichtige Punkte wie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung.

Seit 2022, als die «Ehe für alle» an der Urne angenommen wurde, wird die Ehefrau der Kindsmutter in der Schweiz ab Geburt als Elternteil anerkannt. Aber nur dann, wenn die Samenspende nach den Vorgaben des schweizerischen Fortpflanzungsmedizingesetzes in einer Schweizer Klinik durchgeführt wurde. Bei Samenspenden im Ausland und privaten Spenden wäre eigentlich eine Stiefkindadoption nötig.

Kommentare

User #2658 (nicht angemeldet)

Sorry bin glaube zu alt das ich das normal finde

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