Gericht

Zürcher Gericht entscheidet über Zukunft von 67-jährigem Pädophilen

Keystone-SDA Regional
Keystone-SDA Regional

Zürich,

Das Zürcher Obergericht wird heute Donnerstag über die Zukunft eines 67-jährigen, notorischen Pädophilen entscheiden, der dutzende Mädchen missbraucht hatte. Die Staatsanwältin will ihn verwahren, sein Anwalt unter Auflagen sofort freilassen.

Verwahren oder nicht? Das Obergericht entscheidet heute über einen 67-jährigen Pädophilen, der dutzende Mädchen missbraucht hatte. Er sitzt schon länger hinter Gittern als mancher ...
Verwahren oder nicht? Das Obergericht entscheidet heute über einen 67-jährigen Pädophilen, der dutzende Mädchen missbraucht hatte. Er sitzt schon länger hinter Gittern als mancher ... - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die zuständige Staatsanwältin hält das Rückfallrisiko für «hoch». «Er ist weder einsichtig noch bereit, etwas am Risiko zu ändern», hielt sie beim Obergerichtsprozess im August 2025 fest. Eine Verwahrung sei die einzige Möglichkeit, um weitere Opfer zu verhindern. Weil ein weiteres Gutachten eingeholt werden sollte, folgt die Urteilseröffnung erst jetzt, fünf Monate danach.

Er stehe nicht auf Mädchen, betonte der Schweizer vor dem Zürcher Obergericht. Dass es früher zu einer ganzen Reihe von Übergriffen kam, schob er auf Beziehungsprobleme. Die «pädosexuellen Handlungen» seien eine Reaktion gewesen.

Die teilweise sehr jungen Opfer habe er ausgesucht, weil sie «leichter zu manipulieren» gewesen seien. Der Mann zeigte sich überzeugt, dass er heikle Situationen künftig meiden wird.

Im Jahr 1999 wurde der Zürcher zum ersten Mal verwahrt, weil er dutzende Mädchen im Vorschulalter missbraucht hatte. Er lockte sie jeweils in Hauseingänge und verging sich an ihnen. Um seine Opfer zu finden, ging er auf regelrechte «Suchfahrten» durch die Quartiere.

Diese Verwahrung wurde vom Bezirksgericht Horgen im Jahr 2008 aufgehoben und in eine stationäre therapeutische Massnahme umgewandelt. Alle fünf Jahre wird dabei überprüft, ob die Massnahme fortgesetzt werden muss.

Im Jahr 2013 wurde die Therapie hinter Gittern ein erstes Mal verlängert. Im April 2017 konnte der Mann jedoch in den offenen Vollzug wechseln. Dabei durfte er auch gelegentlich alleine nach draussen – eine Wiedereingliederungsmassnahme.

Auf diesen unbegleiteten Ausgängen kam es zu drei Vorfällen, wegen denen er bis heute wieder hinter Gittern sitzt. An der Badenfahrt im Aargau hielt er sich am Globi-Stand auf, weil er sich «für die Bücher interessiert» habe. Am gleichen Anlass sprach er ein Mädchen an, dass ihn auf dem Trottinett angefahren hatte. Zudem schnitt er einer blonden Frau im Tram eine Haarsträhne ab, um diese bei der Selbstbefriedigung zu nutzen.

Staatsanwaltschaft und Justizvollzug verlangen seit diesen Vorfällen die Verwahrung des Mannes. Beim letzten Prozess 2021 gewährte ihm das Obergericht noch eine stationäre Massnahme, weil er sich bereit erklärt hatte, sich chemisch kastrieren zu lassen.

Die Behandlung wurde allerdings wegen Aussichtslosigkeit abgebrochen. Auch die Gesprächstherapie brachte wenig. Das Bezirksgericht Horgen hob 2024 die Verwahrung trotz gescheiterter Therapie auf. Die angesprochenen Vorfälle wertete es nun als «weniger gravierend». Auf vielen Urlauben sei es zudem zu keinen Vorfällen gekommen.

Das sahen auch seine beiden Verteidiger so. Der amtliche Verteidiger sprach von einem «Massnahmen-Scherbenhaufen». Auch sinke das Rückfallrisiko in seinem Alter. Der Verurteilte sitze nun doppelt so lange als mancher Mörder hinter Gittern. «Es reicht jetzt mit diesem Freiheitsentzug», sagte der Verteidiger. Gegen Auflagen bei der Entlassung habe er aber nichts.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

a
49 Interaktionen
«Passt nicht»
Marko Kovic
4 Interaktionen
Kovic

MEHR GERICHT

19 Interaktionen
Streit geht weiter
3 Interaktionen
Wien
eis im zürcher gefängnis
5 Interaktionen
Knast knallhart!
3 Interaktionen
Moskau

MEHR AUS STADT ZüRICH

10 Interaktionen
Zürich
1 Interaktionen
Zürich
10 Interaktionen
Zürich
zürcher hochschule der künste
Zürich