Stadt Zürich

Zürcher Banker filmte Ehefrau heimlich im Badezimmer

Aline Klötzli
Aline Klötzli

Zürich,

Ein Banker aus dem Zürcher Unterland hat seine mittlerweile Ex-Frau heimlich im Bad aufgenommen. Jetzt wurde er verurteilt.

Mann filmt Frau Badezimmer
Privatsphäre verletzt: Ein Mann aus Zürich hat im Badezimmer Kameras montiert – um heimlich Nacktaufnahmen von seiner Frau zu bekommen. (Symbolfoto) - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Frau aus Zürich wurde in ihrem Badezimmer heimlich gefilmt.
  • Ihr damaliger Mann montierte Kameras am Wäschekorb und anderen Orten.
  • Davon erfahren hat sie erst im letzten Jahr – Jahre nach der Trennung.

Schock für eine Frau aus dem Kanton Zürich. Über ein Jahr lang wurde sie in ihrem Badezimmer in den eigenen vier Wänden heimlich gefilmt. Und zwar von niemand anderem als ihrem eigenen Ehemann.

Die Aufnahmen entstanden in den Jahren 2017 und 2018. Doch aufgeflogen ist der Mann, ein Banker aus dem Zürcher Unterland, erst im vergangenen Jahr, wie «ZüriToday» berichtet.

Seine Ex-Frau hat die Videos im März 2023 – und somit Jahre nach der Trennung – auf einem Speichermedium entdeckt. Und das nur durch Zufall. Die Kameras waren am Wäschekorb und anderen Orten montiert.

Badezimmer
Das Badezimmer ist ein intimer Ort. Mit den Kameras hat der Mann den Geheim- und Privatbereich seiner Frau verletzt. (Symbolbild) - Pixabay

Ziel des Mannes seien demnach Nacktaufnahmen seiner Frau gewesen, heisst es. Bei einer polizeilichen Durchsuchung seiner Wohnung stiessen die Beamten auf weitere Videos.

Zu bedingter Geldstrafe verurteilt

Der Banker, Mitte fünfzig, wurde von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland verurteilt. Dies wegen Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte.

Er wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 180 Franken verdonnert. Allerdings nur bedingt. Heisst: Wenn er in den nächsten zwei Jahren nicht straffällig wird, muss er den Betrag nicht bezahlen.

Eine Busse von 2500 Franken muss der Verurteilte aber dennoch begleichen. Auch für die Verfahrenskosten von 800 Franken muss er aufkommen.

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