Die beiden Kantone Basel-Stadt und Baselland haben in acht Fachgebieten der ambulanten Versorgung Obergrenzen bei den Neuzulassungen von Ärztinnen und Ärzten definiert. Die gemeinsame Zulassungssteuerung gilt bereits per 1. April 2022.
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Fälle von Hepatitis bei Kindern könnten im Zusammenhang mit Covid stehen. (Symbolbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Betroffen sind die acht Fachbereiche Anästhesiologie, Kardiologie, Neurologie, Ophthalmologie, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Oto-Rhino-Laryngologie, Radiologie und sowie Urologie.

In diesen Gebieten bestehe in der gemeinsamen Gesundheitsregion der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (GGR) eine «auffallend grosse Überversorgung» im Vergleich zum schweizerischen Schnitt und daher eine grosse Kostenrelevanz, teilten das Basler Gesundheitsdepartement und die Baselbieter Gesundheitsdirektion am Mittwoch gemeinsam mit.

In Fachgebieten mit einer Obergrenze werden somit nur neue Ärztinnen und Ärzte nur zugelassen, wenn eine praktizierende Ärztin oder ein praktizierender Arzt seine Tätigkeit aufgibt.

Begründet wird die Beschränkung der Neuzulassung mit der sehr hohen Ärztedichte und somit hohen Gesundheitskosten und Krankenversicherungsprämien in den beiden Basel. So habe der Stadtkanton 2020 im spitalambulanten Bereich schweizweit weiterhin mit 675 Franken die höchsten Ausgaben pro versicherte Person ausgewiesen. Diese würden 125 Franken oder 23 Prozent über dem Schweizer Durchschnitt liegen, heisst es in der Mitteilung.

Mit den Obergrenzen möchten die beiden Basel den Kostenanstieg in den acht Fachgebieten um die Hälfte reduzieren. Dies entspricht gemäss Mitteilung in der gemeinsamen Gesundheitsregion jährlich rund 7 Millionen Franken.

Für bereits zugelassene Ärztinnen und Ärzte gilt gemäss Mitteilung Besitzstandwahrung. Haus- und Kinderärztinnen und -ärzte sind von der Zulassungssteuerung nicht betroffen - ambulant psychiatrisch tätige Ärztinnen und Ärzte ebenfalls nicht. Die Obergrenzen gelten vorerst während einer Übergangsfrist von rund zwei Jahren.

Die beiden Basel sind die ersten Kantone, die nach der Revision des Krankenversicherungsgesetzes 2021 und 2021 die neuen Bundesvorgaben umsetzen. Neu können die Kantone selber bestimmen, ob sie für medizinische Fachgebiete oder in bestimmten Regionen die Anzahl der Ärzte und Ärztinnen beschränken wollen. Damit soll laut dem Bundesrat eine Überversorgung im Gesundheitswesen verhindert und das Kostenwachstum gedämpft werden.

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