Das Fungizid Chlorothalonil wird vom Bund überprüft. Er erwägt, die Bewilligung von Pflanzenschutzprodukten mit dem Wirkstoff zu widerrufen.
Chlorothalonil
Fungizide werden auf einem Feld gesprüht (Symbolbild). - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In mehreren Schweizer Gemeinden gibt es zu hohe Chlorothalonil-Werte.
  • Der Bund erwägt, die Bewilligung von Schutzprodukten mit dem Wirkstoff zu widerrufen.
  • Im Herbst soll ein Entscheid fallen.

Die negativen Schlagzeilen rund um zu hohe Chlorothalonil-Werte in mehreren Schweizer Gemeinden lassen nun auch den Bund aufhorchen: Er erwägt, die Bewilligung von Pflanzenschutzprodukten mit dem Wirkstoff zu widerrufen. Ein Entscheid soll im Herbst fallen.

Zunächst startet das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Dienstag ein Vernehmlassungsverfahren, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst. Dabei sollen Umwelt-NGOs Stellung zu den Ergebnissen der Überprüfung von 15 Fungiziden nehmen.

Das entspreche dem seit längerem vorgesehenen Prozess, schreibt der Bund. Gemäss dem Gesetz über den Natur- und Heimatschutz besteht ein Beschwerderecht, welchem nun mit der eingeleiteten Vernehmlassung Rechnung getragen wird.

Chlorthalonil
Seit den 70er-Jahren wird Chlorothalonil in der Landwirtschaft eingesetzt. (Symbolbild) - sda

Seit 40 Jahren im Einsatz

Chlorothalonil ist ein Wirkstoff, der in der Landwirtschaft seit den Siebzigerjahren als Fungizid eingesetzt wird: insbesondere zum Schutz von Getreide gegen zahlreiche Krankheiten. Im Rahmen der Überprüfung wurden gewisse Abbauprodukte im Grundwasser in zu hohen Mengen gemessen.

Zur raschen Korrektur dieser neuen Situation erwägt das BLW, die Bewilligung für alle Fungizide mit diesem Wirkstoff zu widerrufen. Dies geschieht in Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Neue Erkenntnisse

In den vergangenen Jahren seien die Anforderungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verschärft worden, schreibt der Bund weiter. «Produkte, die vor 20 Jahren zulassungsfähig waren, sind es nicht zwingend auch heute noch.»

Mit der Überprüfung älterer Produkte lasse sich in Erfahrung bringen, ob diese die aktuellen Anforderungen nach wie vor erfüllten. Bei Bedarf würden die Anwendungsvorschriften der Produkte angepasst. Und wenn dies nicht ausreicht, werden die Bewilligungen widerrufen.

Pestizid
Produkte, die vor 20 Jahren zulassungsfähig waren, müssen es heute nicht mehr sein. Daher wurden die Anforderungen für die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln bereits verschärft. - Keystone

EU-Verbot von Chlorothalonil ab 2020

Im vergangenen März hatte die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde erstmals darauf hingewiesen: Für die Abbauprodukte von Chlorothalonil könne eine Gesundheitsgefährdung bestehen. Die EU erliess daraufhin ein Verbot des Pflanzenschutzmittels ab 2020.

Da die Behörden das Abbauprodukt neu als relevant einstuften, untersuchten auch Schweizer Chemiker die Wasserproben erstmals auf diese Rückstände. In den vergangenen Wochen wurden verschiedene Überschreitungen des Grenzwerts publik. Umweltorganisationen forderten seither ein sofortiges Chlorothalonil-Verbot.

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