Zollamt muss Bericht zu Führungsproblemen offenlegen
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit soll einen Untersuchungsbericht zu Führungsproblemen offenlegen. Dies hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte empfohlen, nachdem das Bundesamt die Einsicht verweigert hatte.

Ein Journalist hatte Zugang zu dem Bericht über «Herausforderungen bezüglich Führungskultur» beim Zoll Ost verlangt. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) lehnte dies ab, worauf ein Schlichtungsverfahren eingeleitet wurde, wie der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) am Mittwoch mitteilte. Dieses scheiterte am 26. Mai des laufenden Jahres.
Das Bundesamt begründete seine Weigerung vom 12. März mit dem Schutz der Privatsphäre der betroffenen Mitarbeitenden. Die Bekanntgabe von Personendaten aus einer Disziplinaruntersuchung berge die Gefahr einer Stigmatisierung und könne Karriere und Ansehen beeinträchtigen.
Der Journalist erachtete die vollständige Verweigerung als unverhältnismässig. Er argumentierte, das öffentliche Interesse sei gestiegen, nachdem das BAZG selbst auf die Untersuchung verwiesen hatte, um personelle Konsequenzen zu erklären.
Der Edöb kam in seiner Empfehlung vom 10. August zum Schluss, dass das öffentliche Interesse am Zugang zum Bericht die privaten Interessen der Betroffenen überwiege. Bei einem Verdacht auf verwaltungsinterne Missstände erhalte das Transparenzgebot besonderes Gewicht. Die Öffentlichkeit solle sich ein eigenes Bild von der Untersuchung machen können.
Der Datenschützer empfahl nun dem BAZG, den Zugang zu Titelseite, Inhaltsverzeichnis und Zusammenfassungen des Berichts zu gewähren. Die Namen der beiden hauptsächlich betroffenen Kadermitarbeiter sowie des untersuchenden Unternehmens sollen offengelegt werden. Lediglich die Namen von weiteren, weniger stark betroffenen Verwaltungsangestellten könnten geschwärzt werden.






