Das Zuger Kantonsgericht hat die Zivilklage von Jolanda Spiess Hegglin gegen «Blick» und dessen Herausgeber, die Ringier AG, teilweise gutgeheissen.
jolanda spiess hegglin
Das Zuger Kantonsgericht hat eine Persönlichkeitsverletzung der Ringier AG gegenüber der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin bejaht und ihr eine Genugtuung von 20'000 Franken zugesprochen. (Archivbild) - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Klage von Jolanda Spiess-Hegglin gegen die Ringier AG wurde teilweise gutgeheissen.
  • Die ehemalige Zuger Kantonsrätin erhält eine Genugtuung von 20'000 Franken.

Mit seiner Berichterstattung vom Dezember 2014 hat der «Blick» die Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess Hegglin widerrechtlich verletzt.

Das Zuger Kantonsgericht hat die Zivilklage von Spiess-Hegglin gegen die Ringier AG als Herausgeberin des «Blicks» teilweise gutgeheissen. Spiess-Hegglin wurde eine Genugtuung von 20'000 Franken zugesprochen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Antrag auf öffentliche Entschuldigung abgewiesen

Die Anträge auf Veröffentlichung einer Entschuldigung im «Blick» oder auf Verbieten künftiger Berichterstattung in diesem Zusammenhang wies das Kantonsgericht ab.

Nicht Gegenstand des Verfahrens bildeten Forderungen auf Herausgabe des Gewinns, den der «Blick» mit der Verletzung allenfalls erzielt hatte.

Ringier nahm das Urteil zur Kenntnis, hielt aber fest, dass die Ansichten des Kantonsgerichts Zug nicht geteilt würden. Ringier sei weiterhin der Meinung, dass die Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung zu Unrecht erfolgt und entsprechend auch keine Genugtuung zuzusprechen sei. Deshalb werde ein Weiterzug ans Obergericht des Kantons Zug geprüft.

Prozess Spiess Hegglin Artikel im Blick

Beim Prozess geht es um einen Artikel, den der «Blick» am 24. Dezember 2014 publiziert hatte. In diesem zeigte das Boulevardblatt mit Namen und Bild die damaligen Zuger Kantonsratsmitglieder Spiess-Hegglin (Grüne) und Markus Hürlimann (SVP). Es titelte: «Sex-Skandal um SVP-Politiker: Hat er sie geschändet?»

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