Zahl der Beschwerdeführer zu CS-Anleihenausfall steigt auf 3000

Keystone-SDA
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Zürich,

Die Beschwerden gegen den Finma-Entscheid zur Wertloserklärung der AT1-Anleihen der Credit Suisse nehmen zu.

Credit Suisse Finma CS
Das Logo der Credit Suisse. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zahl der Beschwerden wegen der gelöschten AT1-Anleihen der Credit Suisse steigen.
  • Aktuell gibt es rund 320 Beschwerden von 3000 Beschwerdeführenden.
  • Zudem sind mehr Beschwerden gegen die Streichung von Bonuszahlungen eingereicht worden.

Die Anzahl der Beschwerden am Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Wertloserklärung der sogenannten AT1-Anleihen der Credit Suisse ist in den vergangenen Wochen weiter gestiegen. Parallel dazu hat sich die Zahl der Beschwerden von CS-Kadermitarbeitenden wegen der Streichung von Bonuszahlungen im Rahmen der CS-Notrettung erhöht.

Mittlerweile liegen dem Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen rund 320 Beschwerden im Namen von 3000 Beschwerdeführenden gegen den Finma-Entscheid zur Löschung der AT1-Anleihen vor, wie ein Sprecher des Gerichts am Freitag auf AWP-Anfrage sagte. Ende Mai hatte die Gerichtsbehörde noch von rund 2500 Beschwerdeführenden gesprochen.

AT1-Anleihen im Gesamtwert rund 16 Milliarden Franken gelöscht

Die Beschwerden richten sich gegen eine Verfügung der Finanzmarktaufsicht Finma vom 19. März dieses Jahres, die international für viel Aufsehen gesorgt hatte: Sie hatte die Credit Suisse angewiesen, im Rahmen der Notübernahme durch die UBS ihre AT1-Anleihen im Gesamtwert rund 16 Milliarden Franken vollständig zu löschen.

AT1-Anleihen wurden nach dem Bankencrash von 2008 geschaffen. Die hoch verzinsten Schuldpapiere können in Eigenkapital umgewandelt und abgeschrieben werden, wenn das Finanzinstitut in Schieflage gerät.

Bundesverwaltungsgericht
Mehrere Obligationäre der CS haben beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht. Sie wollen sich dagegen wehren, dass ihre AT1-Anleihen durch die Übernahme der CS durch die UBS wertlos sind. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Die Finma hatte erklärt, dass mit der Hilfestellung der öffentlichen Hand ein Ereignis eingetreten sei, das ein solches Vorgehen rechtfertige. Sie verwies dabei insbesondere auf die Inanspruchnahme von Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie des Bundes durch die CS. Die Beschwerdeführer stellen sich dagegen auf den Standpunkt, dass die Abschreibung der AT1-Anleihen nicht erforderlich gewesen sei, weil die CS die regulatorischen Kapitalanforderungen jederzeit erfüllt habe.

Mehr Beschwerden gegen die Streichung von Bonuszahlungen

Angestiegen ist auch die Anzahl der Beschwerden gegen die Streichung von Bonuszahlungen an CS-Kadermitarbeitende, die mit den AT1-Instrumenten verknüpft sind. Mittlerweile liegen dem Bundesverwaltungsgericht 5 Beschwerden mit rund 60 Beschwerdeführenden gegen die Löschung dieser Contingent Capital Awards (CCA) vor, nachdem es Ende Mai noch 50 Beschwerdeführende waren.

Solche Contingent Capital Awards wurden von der CS ab dem Jahr 2014 an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Geschäftsführungs- und Direktorenebene angeboten. Im Jahr 2021 hatten noch knapp 5100 Angestellte solche CCA erhalten, 2022 verzichtete die CS allerdings auf dieses Instrument. Laut CS-Geschäftsbericht waren Ende 2022 CCA im Wert von 360 Millionen Franken ausstehend.

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