Im Kanton Wallis sorgt der Wolf für Ärger. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) erlaubt vorerst den Abschuss von einem Rudel – insgesamt sind vier vorgesehen.
Wolf
Das Bundesamt für Umwelt genehmigt im Kanton Wallis vorläufig den Abschuss eines von vier Wolfsrudeln. Foto: picture alliance / dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BAFU genehmigt im Kanton Wallis vorerst den Abschuss eines von vier Wolfsrudeln.
  • Der Abschuss des Nanz-Rudels wurde genehmigt, da alle Bedingungen erfüllt seien.
  • Mindestens neun Wölfe aus einer Population können abgeschossen werden.
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Entscheid zum Wolf im Kanton Wallis: Vorerst darf nur eines von vier vorgesehenen Rudeln abgeschossen werden. Das hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) entschieden.

Alle Bedingungen für die Anordnung einer proaktiven Regulierung des Nanz-Rudels seien erfüllt. Das stellte die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) des Kantons und das Bafu fest. So heisst es in einer Mitteilung des Kantons Wallis vom Mittwoch.

Sollen in der Schweiz Wölfe geschossen werden dürfen?

Was die drei anderen Rudel betrifft, so hat das BAFU den Abschuss unter Auflagen für das Rudel Les Toules bewilligt. Das Gesuch für die Eliminierung der Rudel Augstbord und Hérens-Mandelon wurde abgelehnt. Der Kanton prüfe derzeit alle Möglichkeiten, um diese Situation rund um den Wolf zu ändern, heisst es weiter.

Der Kanton könne von den elf Rudeln, die es derzeit im Wallis gebe, nur das Nanz-Rudel vollständig entnehmen. Damit können gemäss der Mitteilung mindestens neun Wölfe aus einer geschätzten Population von 90 bis 120 Individuen abgeschossen werden.

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