Ein Wolf in der Val d'Illiez im Kanton Wallis soll ab dem 22. Juli geschossen werden. Die Bedingungen für den Abschuss seien erfüllt.
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Ein Wolf in einem Zoo. (Archivbild) - sda - Keystone/ALEXANDRA WEY

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Wallis wurde der Abschuss eines Wolfes angeordnet.
  • Das Tier riss zuletzt zwölf Nutztiere auf geschützten Alpweiden.
  • Der Abschuss ist ab dem 22. Juli erlaubt.
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Der Walliser Staatsrat Frédéric Favre (FDP) hat den Abschuss eines Wolfes in der Region Val d'Illiez angeordnet. Das Tier riss zwölf Nutztiere auf geschützten Alpweiden.

Die revidierte Verordnung des Bundesgesetzes über die Jagd, die am 15. Juli 2021 in Kraft trat, erlaubt den Abschuss eines Wolfs, sobald dieser in einem Zeitraum von vier Monaten mindestens zehn Schafe oder Ziegen auf geschützten oder nicht schützbaren Alpen gerissen hat. Die Bedingungen für den Abschuss seien also erfüllt, teilte der Kanton Wallis am Freitag mit.

Der Abschuss wird ab dem 22. Juli – dem Datum der Veröffentlichung des Entscheids im Amtsblatt – im Val d'Illiez erlaubt sein. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere wird 60 Tage Zeit haben, um den Abschuss auszuführen.

Zuletzt hatte die Walliser Wildhut Ende Mai in der Region Schattenberge-Augstbord einen Wolf erlegt.

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