Winterthurer Neonazi erhält Waffensammlung nicht zurück

    Das Verwaltungsgericht Zürich hat entschieden, dass einem Neonazi aus Winterthur seine Waffensammlung nicht zurückgegeben wird.

    In Schweden kam es zu einer Schiesserei. (Symbolbild)
    Keine Rückgabe der Waffensammlung an Winterthurer Neonazi. (Symbolbild) - Keystone

    Das Verwaltungsgericht Zürich hat entschieden, dass ein Neonazi aus Winterthur seine Waffensammlung nicht zurückerhält. Sein psychischer Zustand lasse den Waffenbesitz nicht zu. Behalten darf er «ungefährlichere» Stücke – und seine Nazi-Devotionalien.

    Ans Licht kamen die Waffensammlung und eine ganze Reihe von Nazi-Memorabilia im Jahr 2021. Davon gaben ihm die Behörden jene Gegenstände zurück, die nicht unter das Waffengesetz fallen, also Baseballschläger, ein Pfeilbogen, eine Armbrust und eine Axt.

    Die illegalen Waffen und auch eine Flinte und einen Revolver kann der Mann künftig nicht mehr in seiner Wohnung ausstellen. Diese Waffen bleiben eingezogen, wie das Verwaltungsgericht in seinem am Montag publizierten Urteil schrieb.

    Behalten darf er dafür seine Sammlung von Nazi-Devotionalien, unter anderem Fahnen und Mützen.

    Kommentare

    User #5578 (nicht angemeldet)

    In ein paarMonaten begeht er eine Tat, dann Liest man wieder er war polizeilich bekannt. Weil er jemanden mit den zurück gegebenen Waffen getötet hat. Wie ahnungslos sind unsere Behörden eigentlich.

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