Die IS-Rückkehrerin aus Winterthur muss nicht in die Gesprächs-Therapie. Die 19-Jährige war 2014 nach Syrien gereist.
Eine IS-Flagge in Rawa, Irak. Foto: Uncredited/AP/dpa
Eine IS-Flagge in Rawa, Irak. Foto: Uncredited/AP/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Winterthurer IS-Rückkehrerin muss nicht in die Gesprächstherapie.
  • Das entschied das Zürcher Obergericht.
  • Sie war 2014 mit knapp 15 Jahren zusammen mit ihrem Bruder zum IS gereist.

Das Zürcher Obergericht hat eine Frau aus Winterthur, die 2014 im Alter von knapp 15 Jahren in das Gebiet des Islamischen Staats (IS) reiste, zu einer Freiheitstrafe verurteilt. Diese hat sie grösstenteils jedoch bereits verbüsst. Eine Therapie, gegen die sich sich wehrte, muss sie nicht fortsetzen.

Mit 15 zum Islamischen Staat

Es sei ohne Zweifel erwiesen, dass die Beschuldigte sich in Syrien an einem dem IS zuzurechnenden Ort aufgehalten habe, teilte das Zürcher Obergericht am Donnerstag mit. Das Gericht habe nach einem schriftlich durchgeführten Berufungsverfahren am 22. Oktober ein Urteil gefällt.

Die junge Frau aus Winterthur reiste 2014 zusammen mit ihrem damals 16-jährigen Bruder ins Gebiet der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien. Der Bruder soll dort eine Koranschule besucht und die Logistik des IS unterstützt haben. Sie selber hat gemäss Anklage den Haushalt gemacht, kleine Kinder gehütet und etwas Englisch unterrichtet.

Zudem sollen beide Geschwister in intensivem Kontakt mit IS-Sympathisanten gestanden sein und versucht haben, Familie und Freunde aus der Schweiz zum Nachkommen zu überreden.

Beim Prozess vor dem Winterthurer Jugendgericht im vergangenen Jahr hatten die beiden fast jegliche Aussage verweigert und ihre Reise als harmlosen Hilfseinsatz für die Bevölkerung dargestellt.

Das Gericht verurteilte die beiden trotzdem wegen Verstosses gegen das IS-Verbot. Die junge Frau erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten, wobei sie während der Untersuchungszeit bereits neun Monate im Gefängnis sass.

Beschuldigte wollte nicht zur Gesprächstherapie

Vor Obergericht wehrte sie sich hauptsächlich gegen die von der Vorinstanz angeordnete Gesprächstherapie. Das Obergericht gab ihr nun Recht. Auf die Anordnung einer jugendrechtlichen, ambulanten Massnahme habe das Gericht verzichtet, heisst es in der Mitteilung.

Die Beschuldigte sei keine Jugendliche mehr, sondern eine Erwachsene. Sie habe erfolgreich eine Berufsausbildung absolviert und sei im Arbeitsleben integriert. Eine Fortführung der Massnahme gegen ihren Willen sei nicht erfolgversprechend.

Auch die von der Vorinstanz erteilte Weisung, sich regelmässig bei der Polizei zu melden, hob das Obergericht auf.

Bruder schon mit neuem Strafverfahren

Anders als seine Schwester akzeptierte der ein Jahr ältere Bruder das erstinstanzliche Urteil des Winterthurer Gerichtes. Er erhielt elf Monate Freiheitsstrafe bedingt. Während der Untersuchungszeit sass er bereits zehn Monate im Gefängnis.

Von der Ideologie sagte er sich offenbar aber nicht los: Die Bundesanwaltschaft eröffnete bereits ein neues Strafverfahren gegen ihn, erneut wegen Verstosses gegen das IS-Verbot.

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