Ein über 90-jähriger Mann soll sich mehrfach nackt vor minderjährigen Mädchen gezeigt haben. Das Bezirksgericht Winterthur hat ihn nun verurteilt.
Bezirksgericht Winterthur
Das Bezirksgericht Winterthur hat einen über 90 Jahre alten Mann wegen Exhibitionismus und des Versuchs sexueller Handlungen mit Minderjährigen verurteilt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein über 90-jähriger Mann aus Winterthur ist wegen Exhibitionismus verurteilt worden.
  • Er soll sich vor minderjährigen Mädchen immer wieder nackt gezeigt haben.
  • Zudem soll er zwei Mädchen gefragt haben, ob sie seine Genitalien berühren wollen.

Ein über 90-jähriger Mann ist vom Bezirksgericht Winterthur des Exhibitionismus schuldig gesprochen worden. Er soll sich mehrfach unten ohne vor vier Mädchen im Vor-Teenager-Alter gezeigt haben. Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann auch versucht, zwei der Mädchen dazu zu bringen, seine Genitalien zu berühren. Er solle sie gefragt haben, ob sie seinen Penis anfassen oder an seinen Schamhaaren ziehen wollen.

Bei einem der Mädchen handelte es sich laut «Tagesanzeiger» um das Kind von Freunden der Familie. Die anderen Mädchen seien Freundinnen dieses Kindes gewesen.

Der Senior sagte vor Gericht, er habe nie aktiv etwas unternommen, um die Mädchen in seine Wohnung einzuladen. Sie hätten ihn aus eigenem Antrieb besucht und er sei gewohnheitsmässig nackt in seiner Wohnung gewesen. «Manchmal hatte ich keine Zeit mehr, mich anzuziehen», sagte er.

Angeklagter beteuert Unschuld: «Erektion schon lange nicht mehr möglich»

Auch hinsichtlich einer sexuellen Motivation beteuerte der Angeklagte seine Unschuld. «Eine Erektion ist schon lange nicht mehr möglich und ich verspüre auch keine sexuellen Empfindungen», sagte er laut «Tagesanzeiger». Er entschuldigte sich bei den Mädchen für jegliche Belästigung oder Beeinträchtigung ihres Sicherheitsgefühls.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe für den Angeklagten. Zudem trat sie für ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen ein.

Zwei der betroffenen Mädchen wurden vor Gericht durch Anwältinnen vertreten. Sie argumentierten, dass der Mann trotz mehrfacher Vorfälle keine Massnahmen ergriffen habe, um solche Situationen in Zukunft zu verhindern. Stattdessen habe er es gesucht, seine Genitalien vor den minderjährigen Mädchen zur Schau zu stellen.

Verteidigung plädiert auf Freispruch

Die Verteidigung des Angeklagten forderte einen Freispruch. Sie argumentierte, dass sein Mandant sich nie absichtlich entblösst oder seinen Penis zur Schau gestellt habe. Er sei bereits nackt gewesen und Nacktheit allein sei noch kein Exhibitionismus.

Die Vorwürfe der versuchten sexuellen Handlungen seien laut Verteidigung erfunden und die Aussagen der Mädchen nicht glaubhaft.

Gericht: Angeklagter hätte sich etwas überziehen können

Das Gericht folgte der Anklage und verurteilte den Mann wegen mehrfachen Exhibitionismus und mehrfacher versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind. Der Angeklagte hätte sich etwas überziehen können, als die Mädchen in sein Haus kamen, tat dies aber nicht.

Eine Freiheitsstrafe sprach das Gericht nicht aus, ordnete aber eine bedingte Geldstrafe von 5400 Franken an. Zudem bestätigte es das beantragte lebenslange Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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