Die frühere usbekische Präsidententochter Gulnara Karimowa hat im gegen sie laufenden Geldwäschereiverfahren einen Etappensieg errungen.
Usbekistan Gulnara Karimova
Die Usbekin Gulnara Karimova. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beschwerdekammer in Bellinzona urteilte diese Woche, dass Karimowa, die derzeit in ihrem Heimatland wegen eines anderen Korruptionsfalls im Gefängnis sitzt, in Usbekistan nicht als Amtsträgerin tätig gewesen sei.

Die frühere usbekische Präsidententochter Gulnara Karimowa hat im gegen sie laufenden Geldwäschereiverfahren einen Etappensieg errungen. Gemäss der Nachrichtenagentur Bloomberg hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes ihre Rekurse teilweise gutgeheissen. Die Urteile stellen die Beschlagnahmung von 293 Millionen US-Dollar aus ihrem Besitz in der Schweiz in Frage.

Die Tochter des 2016 verstorbenen usbekischen Alleinherrschers Islam Karimow habe die Korruptionsgelder als Gegenleistung für lukrative Telekommunikationsverträge also nicht als faktische Amtsträgerin kassiert.

Die Vorinstanz ging davon aus, dass Karimowa als Tochter eines autokratischen Präsidenten de facto den Status einer öffentlichen Bediensteten mit grossem Einfuss auf den usbekischen Telekommunikationsmarkt hatte. «Eine derart breite Auslegung der Rolle eines öffentlichen Bediensteten ist nicht zulässig», hält die Berufungskammer nun in ihrem Urteil aber fest.

Weil damit die Voraussetzungen für die Geldwäscherei nicht erfüllt sind, kommt auch eine Einziehung von beschlagnahmten Geldern nicht infrage. Oder anders gesagt: Korruption und Geldwäsche können Karimowa damit nicht nachgewiesen werden.

Diese Entscheidung sei ein entscheidender Wendepunkt in der Untersuchung gegen Karimowa, erklärten ihre Anwälte Grégoire Mangeat und Fanny Margairaz am Freitagabend in einer Stellungnahme an die Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Grundlage, auf welche die Bundesanwaltschaft (BA) ihre Anklage abstütze, sei damit in Frage gestellt.

Die beiden Anwälte kritisierten auch die Strategie der Anklage. So stelle die Beschwerdekammer fest, dass die Einziehung der Gelder von Karimowa in einem Nebenverfahren gegen die Unschuldsvermutung verstosse, solange die Hauptuntersuchung noch laufe. Der Fall geht nun zur Neubeurteilung zurück an die Strafkammer.

Die Bundesanwaltschaft hatte im Juli 2012 eine Strafuntersuchung gegen die persönliche Assistentin von Karimowa und den Generaldirektor der usbekischen Niederlassung eines russischen Telekommunikationsunternehmens wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung und Geldwäscherei eröffnet.

Das Strafverfahren war später auf zwei Mitarbeiter von Karimowa, auf Karimowa selbst sowie ihren Ex-Ehemann ausgeweitet worden. Insgesamt wurden im Rahmen der Strafverfahren im Zusammenhang mit Karimowa rund 800 Millionen Franken gesperrt. Im Dezember 2021 ordnete das Bundesstrafgericht die Einziehung von 293 Millionen US-Dollar aus dem Besitz von Karimowa an. Diesbezüglich muss es nach dem neusten Urteil nun über die Bücher.

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