Welpe nach Attacke in St. Galler Hundetagesstätte eingeschläfert

In einer Hundetagesstätte im Kanton St. Gallen haben mehrere Hunde einen Welpen umzingelt und attackiert. Wegen schwerer innerer Verletzungen musste er eingeschläfert werden. Die Staatsanwaltschaft verurteilte die Inhaberin der Tagesstätte mit einem Strafbefehl wegen fahrlässiger Tierquälerei.

havaneser
Bei dem verstorbenen Tier handelt es sich um einen Havaneser. (Symbolbild) - depositphotos

19 Hunde betreute die Hundetagesstätte an einem Tag Anfang Oktober 2025, wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hervorgeht. Mindestens fünf der Tiere umzingelten an diesem Tag den erst 18 Wochen alten Havaneser «Kalle» auf dem Aussengelände. Sie bissen den Welpen mehrfach und zerrten an ihm, wodurch dieser in die Luft gehoben wurde.

Die Inhaberin der Hundetagesstätte befand sich ausserhalb des Aussengeländes, als «Kalle» attackiert wurde. Als sie die Attacke bemerkte, rannte sie auf das Gelände. Sie griff jedoch nicht ein, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Nachdem die Hunde vom Welpen abgelassen hatten, brachte die Inhaberin das Tier zu einem Arzt und dann in eine Kleintierklinik. Von dort wurde «Kalle» ins Tierspital Zürich überwiesen. Seine Verletzungen waren schwer: darunter zahlreiche Bissverletzungen am gesamten Körper, lebensbedrohliche Blutungen und ein an zwei Stellen perforierter Dünndarm.

Zudem wies die Leber mehrere Schädigungen auf und ein Teil der rechten Niere war vollständig abgetrennt. Wegen der schweren inneren Verletzungen musste «Kalle» am Tag nach der Attacke im Tierspital eingeschläfert werden, heisst es im Strafbefehl weiter.

Die Staatsanwaltschaft bezeichnet den Vorfall als «vorhersehbar und vermeidbar». Die Inhaberin der Hundetagesstätte lehne Hunde mit auffälligem Verhalten oder früheren Beissvorfällen zwar ab. Allerdings habe sie auf weitere Sicherungsmassnahmen verzichtet.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wäre es «zumutbar gewesen», die Hunde nach Grösse und Gewicht zu separieren und durch Abtrennungen in kleineren Gruppen zu halten. Zehn der Hunde hatten ein Gewicht von über 20 Kilogramm.

Wegen fahrlässiger Tierquälerei spricht die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 70 Franken aus. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Eine Busse von 400 Franken muss sie sofort bezahlen. Oben drauf kommen Gebühren der Staatsanwaltschaft und der Polizei von insgesamt 600 Franken.

Kommentare

User #2363 (nicht angemeldet)

Wieder im Kanton St. Gallen. Dies ist nicht der erste Vorfall dieser Art. Anscheinend kann jeder dort eine Hundepension betreiben, ob Fachkenntnisse vorhanden sind, ist nicht relevant. Auch ist die Liste der gefährlichen Rassen, gegenüber anderen Kantonen, recht kurz.

User #4281 (nicht angemeldet)

Hauptsache allerlei Leute kaufen sich fühlende Lebewesen und Individuen zum Spass, einfach weil man ein atmendes Plüschtier will. Dass die Hunde dann nicht mind. 3 - 5h täglich draussen die Natur und Welt erkunden und rumtoben können, sondern in Wohnungen und Einrichtungen vor sich hin vegetieren müssen ist den Egoisten egal. Die völlig unausgelasteten, massivst gelangweilten armen Tiere zeigen dann genau solche Verhaltensstörungen!

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