Die Wettbewerbskommission setzt Swisscom eine Frist und belegt sie mit einer hohen Strafe.
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Die Weko untersuchte die Swisscom auf Missbrauch ihrer Marktposition. - Keystone

Mit den jüngsten Entscheiden setzte die Wettbewerbskommission (Weko) der Swisscom im Glasfaserstreit eine Frist und belegte sie mit einer Busse von über 18 Millionen Franken. Die Swisscom muss demnach ihre Multipunktanschlüsse bis Ende 2025 im von ihr beherrschten Marktgebiet auf ein Vierfaser-System umrüsten.

Anschlüsse mit nur einer Zuleitung von der Telefonzentrale zum Strassenschacht schalten die Konkurrenz aus und sind kartellrechtlich nicht zulässig, wie Weko-Präsidentin Laura Melusine Baudenbacher an der Jahresmedienkonferenz am Dienstag in Bern erklärte.

Die Weko verfasste aufgrund der Zwangsfusion der Grossbanken UBS und Credit Suisse eine Stellungnahme zuhanden der Finanzmarktaufsicht (Finma). Die Finma hält diese bis zum Abschluss des Verfahrens unter Verschluss. Zum Inhalt schwiegen sich Baudenbacher und Weko-Direktor Patrik Ducrey unter Hinweis auf das Amtsgeheimnis aus.

Baudenbacher erklärte aber, dass die UBS ihre Marktanteile durch die Fusion in verschiedenen Sektoren des Bankgeschäfts um zweistellige Prozentsätze erhöhte. Die Weko ziehe daraus den Schluss, dass sie auch ganze Sektoren und nicht nur einzelne Unternehmen überprüfen sollte. Sie richtete deshalb eine entsprechende Empfehlung an die Politik.

Gesetzgebung weiterer Schwerpunkt

Da «Absprachen ein wenig in der DNA der Schweizer Wirtschaft verankert sind», gilt der zweite Schwerpunkt den Kartellen, wie Ducrey erklärte. Da seien die Kreditkartengebühren der Banken ein Dauerbrenner.

Der Kampf gegen die Hochpreisinsel bilde das dritte Augenmerk. Hier gehe es um Marktabschottungen, Verhinderung von Parallelimporten und ähnliches. Weiterer Schwerpunkt ist gemäss dem Direktor die Gesetzgebung. Dabei versucht die Weko zu verhindern, dass Branchen ihre Partikularinteressen allzu stark durchsetzen können.

Ducrey zeigte sich erstaunt über die wenigen eingegangenen Anzeigen. Er wertete das aber als gutes Zeichen für die Wirksamkeit des Gesetzes. Aktuell laufen nach seinen Angaben Untersuchungen wegen Trinknahrungsimporten aus Deutschland in der Pharmabranche, Bücherimporte aus Frankreich und mutmassliche missbräuchliche Händler-Kündigungen in der Autobranche. Die ersten beiden Fälle sollten im Sommer abgeschlossen sein.

Sorgen um Änderungen des Kartellgesetzes

Sorgen bereiten der Weko aktuell im Parlament anvisierte Änderungen des Kartellgesetzes. Ständerat Hans Wicki (FDP/NW) fordert, dass die Weko die Auswirkungen schädlichen Marktverhaltens beweisen muss. Die Schäden seien aber allgemein anerkannt, erklärte Baudenberger.

Derartige Effektbeweise würden die Arbeit der Weko stark erschweren. Das aktuelle Kartellgesetz sei einfach, griffig und auf EU-Niveau. Die Ständeratskommission für Wirtschaft und Abgaben berät die Motion voraussichtlich am Mittwoch und der Ständerat in der Sommersession. Der Bundesrat lehnt sie ab.

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