Weiterzug des Gstaader Putzfrauen-Urteils noch offen
Nach der Verurteilung einer serbischstämmigen Familie wegen Menschenhandels und weiterer Delikte im Berner Oberland ist noch offen, ob die Parteien in Berufung gehen. Der Verteidiger der hauptangeklagten Frau liess am Dienstag jedoch durchblicken, das das Urteil weit weg von seiner Forderung liege.

Von den ursprünglich angeblich 90 Fällen seien letztlich noch um die 40 angeklagt worden und davon nun weniger als 20 übrig geblieben. Nun gelte es erst, das Urteil gründlich zu analysieren, sagte Rechtsanwalt Manuel Rohrer zur Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Auch die übrigen Verteidiger wollen mit ihren Mandanten das Urteil zuerst analysieren.
Die drei Verteidiger hatten vor Gericht für ihre Mandanten Freisprüche von den schwerwiegendsten Vorwürfen, namentlich vom Menschenhandel, verlangt.
Auch Staatsanwältin Stephanie Dobler sagte, sie wolle zunächst das Urteil genau prüfen. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Familie Freiheitsstrafen zwischen mehr als neun bis über zwölf Jahre gefordert.
Das Urteil des Regionalgerichts Berner Oberland lag unter dieser Forderung aber ebenso klar fällte es keine Freisprüche in den Hauptpunkten. Gerichtspräsident Jan Grunder betonte, dass die Familie jahrelang serbische Landsfrauen ausgebeutet habe. Ein solches System funktioniere nicht zuletzt aber auch, weil viele wegschauten, etwa Agenturen, die Haushaltsdienstleistungen vermittelten, Chaletbesitzer oder Hotelverantwortliche.
Nach Erhalt des Urteils zehn Tage Zeit, Berufung einzulegen.






