Ein Restaurant im Aargau verrechnet wegen hohen Strom-Kosten einen Energiezuschlag von fünf Prozent. Gastrosuisse rät davon ab – in Hotels ist das gar verboten.
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Gäste müssen im Restaurant Seerose einen Energiezuschlag in Kauf nehmen. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Aargauer Restaurant Seerose erhebt neu einen Energiezuschlag von fünf Prozent.
  • Andere Gastronomen sowie die Gastrosuisse stellen sich gegen einen separaten Zuschlag.
  • Bei Hotelgästen muss eine «Energietaxe» gar ganz freiwillig bleiben.

Nicht nur Privathaushalte sind von der drohenden Strommangellage betroffen. Auch etwa die Gastronomie muss mit steigenden Stromkosten zurechtkommen.

Das Restaurant der Hotelgruppe Seerose in Meisterschwanden AG greift deshalb zu einer speziellen Massnahme: Seit kurzem wird dort ein Energiezuschlag von fünf Prozent erhoben – dieser wird separat auf der Rechnung aufgeführt.

Felix Suhner, Unternehmer und Inhaber der Hotelgruppe, sagt gegenüber Nau.ch: «Die Mehrheit der Gäste, die jetzt buchen, zeigt Verständnis». Aber: «Es gibt auch Gäste, denen der Aufenthalt zu teuer ist.»

«Gastronomen müssen Kosten laufend kalkulieren»

Suhner rechtfertigt den Aufschlag: «Die Preise können wir jetzt nicht mehr tragen.» Denn normalerweise würden 1,5 Prozent der Kosten für den Strom anfallen – «jetzt sind es über zehn Prozent».

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Das am Hallwilersee liegende Restaurant Seerose erhebt einen Energiezuschlag von fünf Prozent. (Symbolbild)
Eine Person nimmt Geld aus ihrem Portemonnaie.
Nicht alle Gäste zeigen Verständnis für die temporäre Teuerung. (Symbolbild)
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Demgegenüber verzichtet das Zürcher Restaurant Marktküche auf einen solchen Zuschlag. (Symbolbild)
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Für die Hotelleriesuisse ist aber klar, dass sich die steigenden Energiekosten in den Zimmerpreisen niederschlagen werden. (Symbolbild)

Zum Teil ist das auch selbstverschuldet: Man habe es versäumt, den jährlichen Vertrag zur Stromvereinbarung bereits Anfang 2021 abzuschliessen, gesteht Suhner. «Deswegen müssen wir jetzt die hohen Tagesstrom-Preise bezahlen.»

Andere Beizen wollen von solchen, separaten Energiezuschlägen nichts wissen. So zum Beispiel das Restaurant Marktküche in Zürich. Geschäftsführer Tobias Hoesli sagt zu Nau.ch: «Gastronomen müssen die Kosten laufend kalkulieren, damit es nicht zu solchen Zuschlägen kommt.»

Gastrosuisse rät von Energiezuschlag ab – in Hotels in dieser Form verboten

Gastrosuisse empfiehlt auf Anfrage von Nau.ch, steigende Kosten in den Preisen laufend zu berücksichtigen, «um einen wirtschaftlichen Betrieb weiterhin sicherzustellen». Sprich: Das Menü teurer zu machen, statt einen separaten Strom-Aufpreis zu verrechnen.

Man glaubt: Wegen der Inflation hätten Gäste Verständnis für höhere Preise in der Gastronomie und Hotellerie.

Finden Sie einen Energiezuschlag für Gäste angebracht?

In den Hotels ist ein Energiezuschlag, wie es das Restaurant Seerose macht, gar verboten: «Eine separate ‹Energietaxe› kann erhoben werden, muss allerdings für den Gast freiwillig sein», sagt Hotelleriesuisse auf Anfrage.

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