Ein Bäckerei-Besitzer schätzt, wegen einer Baustelle 170'000 Franken an Umsatz verloren zu haben. Er fordert Schadenersatz – und zieht gar vors Bundesgericht.
Bäckerei
Eine Zürcher Bäckerei befindet sich im Rechtsstreit mit der Stadt. - Google Maps

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen einer Baustelle musste ein Zürcher Bäcker enorme Umsatzeinbussen hinnehmen.
  • Er schätzt, 170'000 Franken verloren zu haben, und fordert diese von der Stadt zurück.
  • Weil es keine Einigung gibt, geht der Fall nun bis vors Bundesgericht.
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Reto Hausammann, der Inhaber einer Bäckerei im Zürcher Kreis 6, hat eine schwierige Zeit hinter sich. Seit fast fünf Jahren befindet er sich in einem Streit mit der Stadt. Nun geht dieser gar bis vors Bundesgericht.

Ihren Anfang nahmen die Schwierigkeiten, als direkt vor dem Laden des «Zopf-Beck vo Züri» Bauarbeiten begannen. Während rund sieben Monaten sanierte die Stadt die Universitätsstrasse und baute die Tramhaltestelle Winkelriedstrasse neu.

Für Hausammann bedeutete das viel Lärm und Staub – und weniger Kundschaft, wie der «Tagesanzeiger» berichtet. Wegen der Gleisbauarbeiten sei es für ältere Menschen und Eltern mit Kinderwagen beinahe unmöglich gewesen, die Bäckerei zu erreichen.

Dramatisches Minus wegen Baustelle

Und das resultierte in einem dramatischen Umsatzrückgang: Im Juli 2018 betrug das Minus bereits 12,7 Prozent; in den folgenden Monaten stieg es auf bis zu 26,7 Prozent an. Erst Ende Jahr erholten sich die Geschäftszahlen etwas. Insgesamt beliefen sich die Verluste auf mehr als 170'000 Franken – ein schwerer Schlag für den Bäckermeister.

Rund 27'000 Kundinnen und Kunden glaubt Hausammann so verloren zu haben, erklärt er gegenüber der Zeitung. «Nur dank verkaufsfördernder Massnahmen ist das Minus nicht viel höher ausgefallen», sagt er. Zu diesen gehören etwa Sonderaktionen für die Bauarbeiter.

Baustelle
Wegen einer Baustelle hat ein Zürcher Bäcker nach eigener Angabe 170'000 Franken an Umsatz eingebüsst.
Aktionen
Nur dank Massnahmen wie Spezialaktionen für die Bauarbeiter konnte ein höherer Umsatzrückgang verhindert werden.
Bundesgericht
Seine Schadenersatzforderung an die Stadt geht nun sogar bis vors Bundesgericht.

Die 170'000 Franken hat er bereits im Januar 2019 versucht, von der Stadt zurückzufordern. Die Antwort des zuständigen Tiefbauamts war jedoch ernüchternd: Eine solche Umsatzeinbusse sei ein normales Geschäftsrisiko für eine Bäckerei.

Da es zu keiner Einigung zwischen dem Bäckermeister und der Stadt kam, wurde ein langwieriger Prozess losgetreten. Erst im April 2023 entschied die Schätzungskommission, dass die Baustelle keine so grossen Auswirkungen auf das Geschäft hatte, dass die Stadt den erlittenen Schaden vergüten müsste.

Bäckermeister zieht vor Gericht

Hausammann zog daraufhin vor Gericht. Er wirft der Stadt vor: «Vor dem Start hat niemand mit uns das Gespräch gesucht, um zu schauen, wie wir am besten aneinander vorbeikommen.»

Die Stadt argumentiert jedoch, dass ein grosser Teil des Umsatzrückgangs nicht direkt durch die Baustelle verursacht wurde. Schuld sei die zeitweise ausser Betrieb genommene Tramhaltestelle in der Nähe. Da dies jederzeit passieren könne, bestehe kein Anspruch auf Schadenersatz.

Sollten Geschäfte bei Einbussen wegen Baustellen entschädigt werden?

Aber Hausammann gibt nicht auf. Auch nicht, als das kantonale Verwaltungsgericht seinen Rekurs im Oktober 2023 abweist und Gebühren von über 8000 Franken gegen ihn verhängt. Trotz hoher Gerichts- und Anwaltskosten geht er weiter vors Bundesgericht.

Leiturteile versprechen wenig Erfolg

Zwei Leiturteile von 2019 zeigen gemäss dem «Tagesanzeiger» aber: Allzu grosse Chancen dürfte der Bäckermeister nicht haben. Ausschlaggebend bei der Entschädigungspflicht wegen Strassenbauarbeiten sind die Dauer (mindestens ein halbes Jahr), Intensität der Zugangsbeschränkungen und Höhe der Umsatzeinbusse.

Und gemäss dem kantonalen Verwaltungsgericht war die Einschneidung für Hausammanns Bäckerei nur während drei Monaten «gravierend». Nach den früheren Entscheiden des Bundesgerichts also zu kurz für eine Entschädigung.

Trotzdem meint Hausammann: Ein Bundesgerichtsentscheid zu seinem Fall wäre im Interesse aller Gewerbebetriebe mit Laufkundschaft.

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