Vor dreissig Jahren hat ein Walliser Chorherr womöglich eine Minderjährige sexuell missbraucht. Das Opfer hat den mutmasslichen Täter angeklagt.
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Meist sind es Mädchen und weibliche Jugendliche, die sexuell missbraucht werden. - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Einem Chorherrn wird von der Walliser Staatsanwaltschaft sexueller Missbrauch vorgeworfen.
  • Der mutmassliche Täter hat vor mehr als dreissig Jahren eine Minderjährige vergewaltigt.
  • Das Opfer hat im Februar eine Anzeige erstattet.
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Gegen einen Chorherrn der Kongregation vom Grossen St. Bernhard ist bei der Walliser Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauchs eingereicht worden. Die mutmasslichen Taten liegen mehr als dreissig Jahre zurück und sind verjährt.

Der Propst des Chorherrenstifts vom Grossen Sankt Bernhard habe im Februar dieses Jahres eine Strafanzeige eingereicht. Nicolas Dubuis, Generalstaatsanwalt des Kantons Wallis, bestätigte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht der Zeitungen «Le Nouvelliste» und «La Liberté».

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Das Justizgebäude in Sitten VS, Sitz des Bezirks- und Kantonsgerichts. (Archivbild) - Keystone

Propst Jean-Michel Girard sagte auf Anfrage, dass er die Anzeige der Klägerin an die Kirche weitergeleitet habe. Bei der Staatsanwaltschaft reichte er eine Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauchs einer Person ein. Das Protokoll schreibt dies so vor – auch dann, wenn die Taten verjährt seien. Die Klägerin sei zum Zeitpunkt der mutmasslichen Taten wahrscheinlich minderjährig gewesen.

Konsequenzen für mutmasslichen Täter

Der Propst zeigte den Fall auch in Rom an. Auch wenn die mutmasslichen Taten mehr als dreissig Jahre zurückliegen, werde ein Entscheid getroffen. Dieser könnte für den Chorherren Konsequenzen haben.

Beispielsweise könnte dem katholischen Kirchenmann sein Status als Geistlicher entzogen werden. «Vorsorgliche Massnahmen wurden vom Vatikan bereits ergriffen, der Kanoniker nimmt gegenwärtig keine priesterlichen Aufgaben mehr wahr», sagte der Propst weiter.

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